Bearbeitet Dokumente für einen Antrag auf Doppelstudium
Hallo,

ich möchte einen Antrag auf Doppelstudium im Lehramt stellen und entnehme der Website, dass zwei Dokumente hochgeladen werden müssen:
1. Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
2. Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsstudiengänge.

Ich habe nun aber auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen von allen Fakultäten der Fächer (Geographie, Erziehungswissenschaften, Physik) sowie der Zeitfensterkoordinationsstelle. Muss ich diese nicht hochladen, weil sie in Punkt 2, der Bestätigung des ZPLA, mitinbegriffen sind?

Danke und freundliche Grüße
Merle Becker
Re: Dokumente für einen Antrag auf Doppelstudium
Liebe Frau Becker,

Diese sollten Sie mit hochladen. Bitte fügen Sie dazu alle Dokumente zu einem zusammen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Dokumente für einen Antrag auf Doppelstudium
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei der Bewerbung bin ich auf eine weitere Frage gestoßen: Bei den Angaben zum bisherigen Studium soll ich angeben, ob ich "im angestrebten Studiengang schon immatrikuliert" bin oder war. Hier bin ich mir unsicher, was ich angeben soll:

a) Ja, weil ich bereits den B.Sc Lehramt an Gymnasien in Geo und Physik abgeschlossen habe und der Studiengang gleichberechtigt ist.

b) Nein, weil ich mich auf den B.Ed mit Geo und Sozialwissenschaften bewerbe und der BEd nicht das gleiche ist wie B.Sc.

c) Ich habe Leistungen in einem verwandten Studiengang erbracht, weil der B.Sc mit Geo und Physik sehr ähnlich ist wie der B.Ed in Geo und Sozialwissenschaften. Ich möchte mir die Bereiche Erziehungswissenschaft und Geo anrechnen lassen.

Können Sie mir da weiterhelfen? Für mich wäre jede Möglichkeit schlüssig.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Merle Becker
Re: Dokumente für einen Antrag auf Doppelstudium
Liebe Frau Becker,

b) oder c) wäre für Sie beides korrekt - aus genau den Gründen, die Sie nennen. Es macht für Ihre Bewerbung und auch für die spätere Anrechnung keinen Unterschied, welche dieser beiden Optionen Sie wählen, nur a) dürfen Sie nicht wählen, dann würde Ihre Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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