Liebe*r limw,
1) Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte auf unserer Webseite durchzulesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.
2) Die HZB-Note von Studienkollegiat*innen, die im
Auswahlverfahren in der Nicht-EU-Quote relevant ist, setzt sich zu 50% aus der Note der Feststellungsprüfung und zu 50% aus der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammen.
Beide Noten werden im entsprechenden Abschnitt der Online-Bewerbung gesondert eingetragen (siehe Screenshot unten). Zur Immatrikulation müssen Sie beide Note durch die Einreichung entsprechender Dokumente nachweisen.
a) Die FSP-Note wird in der Regel durch das Zeugnis des Studienkollegs nachgewiesen.
b) Sollte Ihre FSP-Zeugnis die ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses nicht bereits enthalten, dann benötigen Sie für diese Note einen gesonderten Nachweis.
Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses leider nicht in unserem Anerkennungsverfahren (
www.uni-hamburg.de/vpd) beantragen, da wir keine Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse für Personen vornehmen, die die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bereits absolviert haben.
In diesem Fall müssten Sie entweder bei Ihrem Studienkolleg nachfragen, ob Sie eine offizielle Bescheinigung mit der ins deutsche Notensystem umgerechnete Note des ausländischen Bildungsabschlusses erhalten können oder Sie müssten einen anderen von uns akzeptierten Anerkennungsvermerk einreichen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419), um die Note des ausländischen Bildungsabschlusses nachweisen zu können.
Liebe Grüße
Thomas Walter