Veröffentlichung Dissertation

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khintelmann
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Registriert: Mo 11. Jul 2022, 15:02

Bearbeitet Veröffentlichung Dissertation

Beitrag von khintelmann »

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Promotionsbüro hat nach bestandener Prüfung eine Übersicht zur den Möglichkeiten der Veröffentlichung einer Promotion (Medizin, UKE) versendet und dabei u.a. die Möglichkeit aufgeführt im Falle einer Publikationspromotion nur 4 gedruckte Exemplare einzureichen. Auf Nachfrage riet mit das Promotionsbüro am UKE jedoch noch mal bei der Uni Hamburg nachzufragen. An wen kann man sich dazu wenden? Im Internet angegebene Telefonnummer scheint unbesetzt und unter den angegebenen Mail bekommt man leider auch nach Wochen keine Antwort.
Alternativ würde ich als E-Diss mit 2 gedruckten Exemplaren sowie einer hochgeladenen Version veröffentlichen. Leider habe ich mein UHH Kennwort und Passwort nicht und kann auch nicht die Passwortrücksetzung per SMS nutzen und verwende keine uni-hamburg Mail, da ich am UKE immatrikuliert bin. Gibt es andere Möglichkeiten die Daten zum Log-in zu erhalten?

Herzliche Grüße!
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Veröffentlichung Dissertation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo khintelmann,

Wir können in dieser Frage leider nur recht wenig weiter helfen - auch unser ServiceTelefon könnte das nicht. Das liegt daran, dass die Modalitäten der Veröffentlichung der Promotion in den Promotionsordnungen fest gelegt sind, die die Fakultäten selbst fest legen. Die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät legt dazu fest:
§ 13 Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht
(1) Die Dissertation ist innerhalb eines Jahres nach Vollzug der Promotion zu veröffentlichen. Kann die Veröffentlichung nicht innerhalb der festgelegten Zeit erfolgen, so kann die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag hin die Frist verlängern.
Auf Antrag kann der Promotionsausschuss genehmigen, dass diese Veröffentlichung der Dissertationsschrift ersetzt wird durch eine Publikation der wesentlichen Inhalte in einem zitierfähigen wissenschaftlich-medizinischen Journal. Dies ist nur möglich, wenn die Gutachterinnen bzw. Gutachter bestätigen, dass diese Publikation tatsächlich den wesentlichen Inhalt der Dissertation wiedergibt. Bei dieser Veröffentlichung soll in der Regel die Bewerberin bzw. der Bewerber Erstautorin bzw. Erstautor sein; wurde die Dissertation mit der Note „summa cum laude“ bewertet, muss die Bewerberin bzw. der Bewerber Erstautorin bzw. Erstautor sein.
(2) Der Promotionsausschuss legt im Einklang mit den Anforderungen der Staats- und Universitätsbibliothek fest, wie viele Exemplare der gedruckten oder vervielfältigten Dissertation die Doktorandin oder der Doktorand abzuliefern hat. Er legt außerdem fest, in welcher Weise gedruckte
Exemplare durch solche auf anderen Informationsträgern ersetzt werden können.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mo-med.pdf

Sollte dies Ihre Fragen nur unzureichend beantworten, muss ich Sie leider an das Promotionsbüro des UKE zurück verweisen, dort kann man Ihnen sicher einen Kontakt zum Promotionsausschuss vermitteln, der laut Ordnung die Entscheidungen in den Sie interessierenden Fragen trifft.

Wenn Sie die Login-Daten für Ihr Stine-Account nicht kennen, wenden Sie sich bitte an das Regionale Rechenzentrum: https://www.rrz.uni-hamburg.de/beratung ... ar-ob.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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