Guten Morgen Mia,
zuerst einmal verlieren Sie den Studierendenstatus nicht, wenn Sie in einem Semester weniger Lehrveranstaltungen besuchen, als in einem anderen. Erst bei Exmatrikulation führen Sie den Status nicht mehr. Welche Konsequenzen das für Sie im Einzelnen hätte, z. B. in Hinsicht auf Versicherung, Kindergeld, Bafög etc. kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Informationen müssen Sie bei den entsprechenden Institutionen eigenständig einholen.
Ein Praktikum wäre auf jeden Fall ein Grund ein Urlaubssemester zu beantragen. Ich schlage vor, Sie lesen unsere Informationen zur Beurlaubung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Antragsstellung für das Wintersemester 2022/23 bereits verstrichen ist und Ihr Antrag auf Beurlaubung nur bearbeitet wird, wenn Sie eine Verspätungsgebühr in Höhe von 30€ auf das angegebene Konto zahlen - es ist nicht dasselbe wie das Konto für die Zahlung des Semesterbeitrags.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie während eines Urlaubssemesters keine Leistungen erbringen dürfen - auch dazu finden Sie Hinweise auf der verlinkten Webseite.
Letztendlich obliegt die Entscheidung, ob Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen, Ihnen. Es wäre in der Theorie auch möglich es nicht zu tun und nur wenige Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die studienorganisatorischen Schwierigkeiten, die sich ggf. daraus ergeben, wenn Sie gleichzeitig ein Praktikum absolvieren und einige Lehrveranstaltungen besuchen, liegen bei Ihnen.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann