Hallo!
Ich studiere Gewerbelehramt für Gesundheitswissenschaften, bin im 6.Semester und möchte nun meine BA-Arbeit anmelden. Sie hatten eine Frist für die Anmeldung gesetzt bis zum 31.5., um dann direkt das Masterstudium angliedern zu können. Leider war es mir nicht möglich, diese Frist einzuhalten. Ist es denn trotzdem noch möglich, das Masterstudium zu beginnen, wenn ich die BA-Arbeit erst diese Woche anmelde?
MfG, Florian