Hallo,
Ich habe zuvor an einer anderen Universität studiert und mich heute exmatrikuliert. Nachdem ich meinen Exmatrikulationsbescheid erhalten habe, habe ich direkt mein Angebot für den Studiengang hier an der Uni Hamburg angenommen. Nun ist mir aber aufgefallen, dass meine Exmatrikulation erst ab dem 18.08. gültig ist, obwohl ich angegeben habe, dass ich zum 15.08. exmatrikuliert sein möchte. Als ich mich also gerade online einschreiben wollte, wusste ich nicht genau, ob ich das schon darf oder ob meine Immatrikulation dadurch eventuell gefährdet sein könnte. Es gibt ja die Frage, ob man an einer anderen Universität eingeschrieben wäre, es schien mir aber als ginge es dabei um ein Doppelstudium und nicht um einen Studienwechsel.
Muss man die Exmatrikulationsbescheinigung überhaupt hochladen? In der Checkliste war sie nicht aufgelistet.
Ich hätte auch noch eine zweite Frage Was muss ich der Krankenkasse genau mitteilen? Ich möchte nichts falsch machen, deswegen wollte ich nochmal nach einer kleinen Schritt für Schritt Einleitung fragen.
Ich habe leider nur bis zum 22.08. Zeit um meine Immatrikulation abzuschließen, dauert das online Verfahren länger, oder ist alles in trockenen Tüchern, nachdem man auf Abschicken klickt?
Schonmal vielen Dank im Voraus
LG