Guten Tag
Ich habe eine Zusage für ein Studienplatz an der Uni Hamburg, Lehramt Mathe/Englisch.
Bewerber in das erste Semester müssen für das Fach Englisch einen B2-Sprachnachweis erbringen.
Ich habe allerdings bereits 2 Semester einen vergleichbaren Studiengang an der Universität Leipzig studiert (dazu habe ich bereits aus Ihrem Institut für Anglistik ein Empfehlungsschreiben erhalten, meine bisherigen Leistungen anzuerkennen).
Nach meiner Einschreibung ins 1. Semester könnte ich mich also im Bereich Englisch gleich in das 3. Semester einstufen lassen.
Brauche ich nun trotzdem den geforderten Sprachnachweis?
So weit ich weiß brauchen Bewerber in ein höheres Fachsemester diesen Nachweis nicht.
Ich bin nun nicht direkt ein Bewerber in ein höheres Fachsemester, allerdings läuft es bei mir auf etwas Ähnliches hinaus.
Ich hoffe, dass Sie mir mit meinem Anliegen weiterhelfen können.
Hallo Jürgen,
da Sie sich ins erste Fachsemester beworben haben, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen entsprechend erfüllen und alle zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vollständig (!) im Immatrikulationsantrag hochladen.
Hier finden Sie heraus, wie Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299
Tun Sie das nicht, sind Ihre Unterlagen zur Immatrikulation unvollständig und Sie werden von uns nicht vorläufig immatrikuliert - eine Rücknahme der Zulassung erfolgt dann auch. Dann bekommen Sie erst gar nicht die Möglichkeit sich hochstufen zu lassen.
Zur Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen finden Sie hier weitere Informationen: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/anerkennung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
da Sie sich ins erste Fachsemester beworben haben, müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen entsprechend erfüllen und alle zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vollständig (!) im Immatrikulationsantrag hochladen.
Hier finden Sie heraus, wie Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930299
Tun Sie das nicht, sind Ihre Unterlagen zur Immatrikulation unvollständig und Sie werden von uns nicht vorläufig immatrikuliert - eine Rücknahme der Zulassung erfolgt dann auch. Dann bekommen Sie erst gar nicht die Möglichkeit sich hochstufen zu lassen.
Zur Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen finden Sie hier weitere Informationen: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/anerkennung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg