Hallo Jenny,
auf unserer Webseite mit Informationen zur Beurlaubung
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html können Sie Folgendes nachlesen:
"Wenn Sie dem Studium aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden."
Ich befürchte, Ihre Begründung kann nicht als wichtiger Grund gewertet werden. Unter welchen Umständen ein wichtiger Grund vorliegt, entnehmen Sie bitte der verlinkten Seite.
Wir schreiben Ihnen nicht vor, wie viel Zeit Sie in Ihr Studium investieren. Letztendlich könnten Sie sich auch dazu entscheiden, die kommenden zwei Semester nur einige wenige Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Sie thematisch interessieren und parallel z. B. zu arbeiten oder Praktika zu machen, die Sie in Ihrem Leben weiter bringen. Eine Beurlaubung braucht es nicht - Ihre Fachsemester werden ohne Beurlaubung allerdings weitergezählt. Bitte prüfen Sie, ob und wenn ja, welche Nachteile sich daraus ggf. für Sie ergeben. Ich schlage vor, Sie halten Rücksprache mit Ihrem Studienbüro.
Sollten Sie sich dazu entscheiden die kommenden zwei Semester zu arbeiten, können Sie über einen Antrag auf Teilzeit nachdenken. Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann