Guten Tag,
ich habe zu dem Thema "Urlaubssemester wegen Krankheit" einige Fragen.
Außerdem handelt es sich um den BWL-Bachelor-Studiengang, falls dies relevant ist.
1. Eine nachträgliche Beurlaubung im aktuell laufenden Semester ist auch jetzt im Juni noch möglich, richtig?
2. Soll das Attest eine ganz normale ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein?
2. Welcher Zeitraum muss exakt auf dem ärztlichen Attest stehen, damit das Urlaubssemester akzeptiert wird?
3. Müssen Prüfungen des SoSe, zu denen man sich ja bereits im März angemeldet hat, im Urlaubssemester erbracht werden? Oder muss das Attest den Zeitraum März beinhalten, um auch von den Prüfungen freigestellt zu sein?
Denn ich habe Folgendes gefunden:
" Außerdem sind folgende Ausnahmen gegeben, die eine Prüfungsleistung auch während einer Beurlaubung erlauben:
[...] die Ablegung von Prüfungen, bei deren Anmeldung der Beurlaubungsgrund noch nicht bestand"
Erlauben diese Ausnahmen die Ablegung von Prüfungen nur oder verpflichten sie zu den Prüfungen?
4. Verliert man durch das Urlaubssemester wegen Krankheit die 2 ersten Versuche der Prüfungen?
5. Ist das 5. Schwerpunkt-Semester im WS 16/17 in Folge des Urlaubssemesters möglich, auch wenn man das 4. Semester aufgrund von Krankheit nicht abschließen konnte?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Liebe Grüße