Hallo raw,
So allgemein gestellt lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten. Zunächst hängt die Möglichkeit der Anrechnung davon ab, welchen Studiengang sie studieren möchten, da vor dem Studium an der Uni Hamburg erbrachte Leistungen Ihnen nur dann für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden können, wenn diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind.
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen für einen bestimmten Studiengang müssen Sie direkt an die die jeweiligen Studiengänge anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereichen finden Sie über die Studiengangsbeschreibungen der Studiengänge der Uni Hamburg:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... gebot.html Die Kontakte sind jeweils unter "Kontakt -> Fachspezifische Studienberatung" zu finden.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fachbereichen vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Sie sollten bei der Wahl des Bachelorstudiengang auch darauf achten, dass sie einen Studiengang wählen, mittels dessen Sie die Anforderungen für die Bewerbung für den Masterstudiengang Human Resource Management/Personalpolitik erfüllen können. Informationen zu den Anforderungen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studiengaenge/HRM.pdf Diese Informationen galten für das Bewerbungsverfahren zum Sommersemester 2016. Bis zu einem künftigen Bewerbungsverfahren nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums sind aber natürlich Änderungen möglich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling