Bearbeitet Erstattung des Semesterbetrages nach Exmatrikulation
Guten Tag,

wie mein Name vermuten lässt, studiere ich Geschichte. Die Masterarbeit ist geschrieben und abgegeben. Die mündliche Prüfung wird Anfang Oktober stattfinden.
Mein Studienbüro teilte mir mit, ich müsse für die Prüfung noch immatrikuliert sein. Das heißt, ich muss mich zum WiSe 22/23 ganz normal immatrikulieren, obwohl ich nicht weiterstudieren werde und nur die Prüfung Anfang Oktober absolvieren werde. Da ich nach meiner mündlichen Prüdung vermutlich exmatrikuliert werde, möchte ich mich erkundigen, inwiefern mir der Semesterbetrag erstattet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Lena
Re: Erstattung des Semesterbetrages nach Exmatrikulation
Hallo Lena,

nach der mündlichen Prüfung können Sie sich über Ihren Account selbstständig exmatrikulieren https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html, automatisch werden Sie erst zum Ende des Wintersemesters exmatrikuliert, nachdem uns der Fachbereich Ihren Abschluss gemeldet hat.

Mit der Exmatrikulationsbescheinigung und dem Semesterticket können Sie sich dann bei der S-Bahn Fahrgeldstelle den verbleibenden Nutzungsanteil für das Semesterticket zurückerstatten lassen.
siehe auch unter https://www.s-bahn-hamburg.de/fahrplan/ ... nkontrolle

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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