Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

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lemora
Beiträge: 3
Registriert: Mi 24. Aug 2022, 13:48

Bearbeitet Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

Beitrag von lemora »

Hallo.

Den weiteren Ablauf in meiner konkreten Situation finde ich leider nicht genau beschrieben:
Im aktuellen Bachelorstudiengang bin ich nur eingeschrieben, um gewisse inhaltliche Auflagen für den Master Bioinformatik zu erbringen -- ich werde ihn nicht abschließen, habe bereits einen Bachelorabschluss. In meiner Zulassung für den Master durch die Auswahlkommission Bioinformatik steht daher, dass ich einen Nachweis über meine Biochemie-Kenntnisse erbringen muss, bevor ich eine endgültige Zulassung erhalte. Da ich am Ersttermin fuer die entsprechende Prüfung nicht teilnehmen konnte, schreibe ich sie erst am Zweittermin in der ersten Oktoberwoche.

Dadurch ergibt sich offenbar eine kurzfristige Überschneidung zweier Uni Hamburg-Studiengänge, was ich entsprechend in der Einschreibung angegeben habe, die in meinem Fall allerdings mit Nachreichen des Klausurergebnisses enden soll -- das Bachelorzegnis wurde ja bereits mit hochgeladen.
Das heißt vermutlich, dass ich mich aus dem Bachelorstudiengang manuell exmatrikulieren muss, sobald der Leistungsnachweis vorliegt?

Mir wurde gesagt, dass der Nachweis der Leistung sich ähnlich verhält wie das Nachreichen des Bachelorzeugnisses für den Übergang vom Bachelor zum Master. Im Hilfebereich zum "Ablauf nach Einschreibung" [1] wird allerdings zwischen Nachreichungen und dem Abschluss des Bachelors unterschieden: ersteres sollte bis Mitte Oktober vorliegen, sonst könne es die Ausstellung der endgültigen Semesterunterlagen und der Immatrikulationsbescheinigung verzögern, für letzteres hat man ein Semester Zeit.
Ist für mich tatsächlich letzteres zutreffend? Was hat die Situation für meine vorläufige/endgültige Einschreibung zur Folge, was muss ich beachten?

Wie ich es verstanden habe, wird nach Abgabe des Immatrikulationsantrags dieser ab Anfang September auf Vollständigkeit geprüft, dann irgendwann eine vorlaufige Zulassung/Ablehnung erteilt. Wird man darüber per Email informiert, beziehungsweise woran sehe ich, dass es geklappt hat -- wird nur im Reiter "Fächer-/Bereichswahl" der neue Studiengang hinzukommen?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße.

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Matrikelnummer 7496633
[1] https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lea,

sobald Sie die Prüfungsergebnisse vom Fachbereich erhalten, können Sie sich aus dem Bachelorstudiengang exmatrikulieren. Schreiben Sie uns bitte parallel über das Kontaktformular, dass sich die Exmatrikulation nur auf den Bachelorstudiengang bezieht. Nehmen Sie bitte auch Kontakt mit der Auswahlkommission des Masterstudiengangs auf, um zu erfragen, wo Sie das Prüfungsergebnis einreichen sollen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html

Aus unserer Sicht steht der Immatrikulation in den Masterstudiengang nichts im Wege.
Als Zeichen der erfolgreichen Immatrikulation sehen Sie als bereits Studierende der Uni Hamburg lediglich den neuen Studiengang in Ihrem Account.

Die endgültigen Semesterunterlagen werden in Kürze für den Bachelorstudiengang erstellt, da Ihr Semesterbeitrag heute eingegangen ist, dieses geschieht unabhängig von Ihrer Immatrikulation in den Masterstudiengang. Sobald Sie sich dann exmatrikuliert haben, erhalten Sie eine aktualisierte Semesterbescheinigung.

Für Sie gilt nur die Frist Mitte Oktober, die Ihnen die Auswahlkommissionen gesetzt hat, da Sie das Bachelorzeugnis ja bereits eingereicht haben.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
lemora
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Registriert: Mi 24. Aug 2022, 13:48

Re: Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

Beitrag von lemora »

Hallo BK,

danke für die Antworten!

Für Sie gilt nur die Frist Mitte Oktober, die Ihnen die Auswahlkommissionen gesetzt hat
In meinem Zulassungsschreiben der Auswahlkommission steht keine genaue Frist, ausschließich das Folgende:
Sie müssen einen Nachweis über Ihre Biochemie-Kenntnisse erbringen, bevor Sie eine endgültige Zulassung erhalten.
Auf Nachfrage hatte man mir initial mitgeteilt, dass man diesen Nachweis nachreichen könne, wie das schließlich auch beim Bachelorzeugnis der Fall ist.
Kann ich davon ausgehen, dass für mich die Frist Mitte Oktober gilt, nicht das erste Semesterende? Ob die Klausur rechtzeitig bis zur Monatsmitte korrigiert sein wird ist für mich nicht kontrollierbar. Könnte ich im schlimmsten Falle meine Immatrikulation verlieren, falls sie einige Tage länger dauern sollte?

Danke erneut.

Viele Grüße,
Lea
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Lea,

Die der Auflage zugrunde liegende Regelung lautet wie folgt:
"Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses nach 1.1 lediglich Leistungen nach 1.1. lit. a) und 1.1. lit. b) im Umfang von jeweils mindesten 5 Leistungspunkten nachweisen können, können die Leistungen gemäß 1.1 lit. c), lit. d) oder lit e) durch das erfolgreiche Absolvieren des Moduls MBI-EIP „Einführung in die Informatik und Programmierung“ erbringen.
Dieses Modul schließt mit einer Klausur ab. Der erste Prüfungstermin muss wahrgenommen werden. Im Falle des Nichtbestehens kann die Klausur einmal wiederholt werden. [...] Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, dass das Modul bis spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgreich abgeschlossen wird. Wird das Modul bis spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Zulassung unwirksam." (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... min-57.pdf)

Die Vorlesungszeit beginnt am 17.10. d.h. es reicht aus, wenn die Korrektur bis zum 14.11. erfolgt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
lemora
Beiträge: 3
Registriert: Mi 24. Aug 2022, 13:48

Re: Ablauf nach Einschreibung, Nachreichen, endgültige Zulassung

Beitrag von lemora »

Hallo Frau Schelling,

vielen Dank, die Regelung kannte ich nicht im Detail und mir war zudem nicht klar, dass sie auch auf meinen Fall anwendbar ist.

Freundliche Grüße,
Lea
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