Guten Tag,
ich möchte mich zum Sommersemester auf den Studiengang Rechtswissenschaften (1. Juristisches Staatsexamen) bewerben. Nun studiere ich bereits in einem verwandten Studiengang und möchte mit der Endnote meines Bachelors am Auswahlverfahren teilnehmen. Muss dazu die endgültige Note bereits zum 15.01., also zur Bewerbung vorliegen oder kann dies nachgereicht werden?
Viele Grüße
Alina