Liebes Campus-Center,
ich wollte am 01.09. meinen Studienplatz für das Masterstudium annehmen und habe feststellen müssen, dass die Frist dafür leider am 31.08. abgelaufen ist. Ich habe bereits mit Ihnen telefoniert und auch versucht, über das Familienbüro etwas zu erreichen, aber leider sind die Regelungen diesbezüglich ja sehr strikt.
Mir wurde schon gesagt, dass es unwahrscheinlich ist, dass es Restplätze für den Lehramtsmaster geben wird, aber ich möchte mich natürlich trotzdem erkundigen. Könnten Sie mir sagen, ab wann ich mich da wohin wenden könnte?
Meine Bachelorarbeit habe ich noch nicht abgegeben, daher könnte ich noch ein Semester im Bachelor bleiben. Die Hochschule für Musik und Theater, an der ich mein zweites Fach Musik studiere, hat mir dies bereits bestätigt. Reicht es der Universität aus, wenn ich meine Semestergebühren überweise, oder muss ich noch irgendwo angeben, dass mein Bachelorstudium verlängert wird?
Und schließlich: Gibt es die Möglichkeit, dass ich einige Kurse/Vorlesungen aus dem Master vorziehe und jetzt schon belege? Oder könnte ich beispielsweise versuchen, mir eigenständig einen Praktikumsplatz zu organisieren, da im 1./2. Semester des Masters ja ein größeres Praktikum ansteht? Ich habe eine kleine Tochter und habe überlegt, ob ich das Praktikum über einen längeren Zeitraum strecken könnte. Vielleicht könnte ich ja eine Hamburger Schule finden, die da mitgeht und mir das Praktikum später anrechnen lassen.
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Herzliche Grüße
Marie Schroeder