Zulassung zu Ihrer Universität nach der ukrainischen Universität

Antworten
nata4a
Beiträge: 2
Registriert: Fr 13. Mai 2022, 17:29

Bearbeitet Zulassung zu Ihrer Universität nach der ukrainischen Universität

Beitrag von nata4a »

Ich möchte wirklich Ihre Universität für ein medizinisches Fachgebiet betreten.

Ich habe einen ausgezeichneten Abschluss in Krankenpflege (Ukraine) und ging direkt an die ukrainische Universität, um im zweiten Jahr «Allgemeinmedizin» zu studieren. Zählt dies als zweijähriger Abschluss?

Ist es möglich, das Physikum nicht zu ablegen, um ins erste Jahr zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9861
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zulassung zu Ihrer Universität nach der ukrainischen Universität

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo nata4a,

Wenn Sie vorher bereits im Ausland Medizin studiert haben, haben Sie zwei Möglichkeiten einer Bewerbung an der Uni Hamburg:

1. Sie bewerben sich für den Studiengang Medizin als Studienanfänger:in und lassen zu einem späteren Zeitpunkt nach der Immatrikulation prüfen, in welchem Umfang anrechenbare Leistungen aus ihrem vorherigen Studium vorliegen. Wie Sie sich in diesem Fall an der Uni Hamburg bewerben, hängt zunächst davon ab, ob Sie für eine Studienbewerbung deutschen Studienbewerber:innen gleichgestellt sind. Dies sind Sie, wenn Sie eines der auf der folgenden Seite unter "Wer bewirbt sich bei hochschulstart.de?" angegebenen Kriterien erfüllen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html Sollten Sie eines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich über hochschulstart.de und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://www.hochschulstart.de/informier ... bewerbende

Sollten Sie keines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich direkt an der Uni Hamburg und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html

2. Sie bewerben sich für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin. Eine Bewerbung für den zweiten Abschnitt des Studienganges Medizin ist an der Uni Hamburg erst nach der bestandenen Ersten Abschnittsprüfung (Physikum) möglich, daher benötigen Sie für diese Möglichkeit der Bewerbung eine Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen als Erste Abschnittsprüfung. Die Anerkennung erfolgt durch das Landesprüfungsamt und nicht durch die Universität. Informationen dazu, wie Sie die Anerkennung erhalten können und zum Bewerbungsverfahren für den zweiten Studienabschnitt finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf Über diesen Weg haben Sie an der Uni Hamburg aber nur sehr geringe Zulassungschancen, da die Plätze für den zweiten Abschnitt zunächst durch diejenigen Studierenden der Uni Hamburg in Anspruch genommen werden, die nach dem Bestehen der entsprechenden Prüfungen ihr Studium fortsetzen wollen. Die Zulassungszahlen für Studienanfänger/innen sind an der Uni Hamburg aber höher als die für den zweiten Abschnitt, daher bleiben in der Regel nur sehr wenige Plätze für Ortwechsler:innen übrig.

In beiden Fällen benötigen Sie zur Immatrikulation einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten