Guten Tag,
zum Wintersemester 22/23 wechsele ich in das zweite Fachsemester an einer anderen Universität (Studienortswechsel). Zur Immatrikulation dort brauche in einen Nachweis meiner Exmatrikulation (Frist: 15.10.). Gerne würde ich meine schriftlichen Prüfungsleistungen mit Frist 30.09. noch an der Universität Hamburg leisten. Kann ich die Prüfungsergebnisse noch bekommen, wenn ich bereits exmatrikuliert bin?
Oder muss ich mich noch für das Wintersemester zurückmelden? Wenn ja, kann ich bei meiner
Exmatrikulation die Rückzahlung des Semesterbeitrages beantragen?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus.
Mit besten Grüßen
L.B.