Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation

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lelibo
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Bearbeitet Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation

Beitrag von lelibo »

Guten Tag,

zum Wintersemester 22/23 wechsele ich in das zweite Fachsemester an einer anderen Universität (Studienortswechsel). Zur Immatrikulation dort brauche in einen Nachweis meiner Exmatrikulation (Frist: 15.10.). Gerne würde ich meine schriftlichen Prüfungsleistungen mit Frist 30.09. noch an der Universität Hamburg leisten. Kann ich die Prüfungsergebnisse noch bekommen, wenn ich bereits exmatrikuliert bin?

Oder muss ich mich noch für das Wintersemester zurückmelden? Wenn ja, kann ich bei meiner
Exmatrikulation die Rückzahlung des Semesterbeitrages beantragen?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus.

Mit besten Grüßen

L.B.
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Campus-Center - BK
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Re: Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo L.B.,

für die Eintragung der Noten müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Sie werden zudem noch einige Wochen Zugriff auf Ihren Studierenden-Account haben und können eine offizielle Bescheinigung über Ihre Studienleistungen im zuständigen Studienbüro beantragen. Sie sollten bei einem Studienortswechsel keinen Semesterbeitrag mehr für das Wintersemester 22/ 23 überweisen. Sie werden dann automatisch wegen fehlender Rückmeldung im Oktober exmatrikuliert und erhalten in Ihrem Account auch eine Exmatrikulationsbescheinigung. Sie können aber auch die Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 22 über Ihren Account beantragen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

Mit besten Grüßen,
BK
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