Guten Abend,
Ist es möglich die Immatrikulationsbescheinigung eines Tauschpartners im Ringtausch (bis zum 4.10.) nachzureichen? Und bis dahin den Zulassungsbescheid einzureichen?
Durch die Verzögerung im Nachrückverfahren in Medizin ist es ansonsten nicht möglich überhaupt noch einen Studienplatztausch vorzunehmen?
Wir hoffen auf Ihre Kulanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Maya Laumen