Guten Tag,
in 2 Wochen schließe ich meine Fortbildung zum "staatlich geprüften Betriebswirt" an einer Fachschule in Hamburg ab. Danach möchte ich unbedingt BWL an der Uni Hamburg studieren. Eine Frage habe ich noch:
Ist mein Abschluss einer nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz oder einer nach nach § 24 Hamburgisches Schulgesetz?
Gemäß Ihren Informationen auf Ihrer Internetseite muss mein Abschlusszeugnis folgende Formulierung enthalten, sofern es sich um einen Abschluss nach § 24 Hamburgisches Schulgesetz handelt: "Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt".
Muss diese Formulierung wortwörtlich im Zeugnis aufgeführt sein oder genügt eine separate Bescheinigung der Schule? Was mache ich, wenn meine Schule nicht die Möglichkeit sieht, diese Formulierung so im Zeugnis aufzuführen (z. B. weil die Schulbehörde entsprechende Vorgaben hat)? Ich möchte nicht, dass mein Studium an einer Formulierung scheitert.
Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.