Zeugnisanforderungen Fachschule

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Hamburger2016
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Registriert: Mo 13. Jun 2016, 19:22

Bearbeitet Zeugnisanforderungen Fachschule

Beitrag von Hamburger2016 »

Guten Tag,

in 2 Wochen schließe ich meine Fortbildung zum "staatlich geprüften Betriebswirt" an einer Fachschule in Hamburg ab. Danach möchte ich unbedingt BWL an der Uni Hamburg studieren. Eine Frage habe ich noch:

Ist mein Abschluss einer nach §§ 53 und 54 Berufsbildungsgesetz oder einer nach nach § 24 Hamburgisches Schulgesetz?

Gemäß Ihren Informationen auf Ihrer Internetseite muss mein Abschlusszeugnis folgende Formulierung enthalten, sofern es sich um einen Abschluss nach § 24 Hamburgisches Schulgesetz handelt: "Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt".

Muss diese Formulierung wortwörtlich im Zeugnis aufgeführt sein oder genügt eine separate Bescheinigung der Schule? Was mache ich, wenn meine Schule nicht die Möglichkeit sieht, diese Formulierung so im Zeugnis aufzuführen (z. B. weil die Schulbehörde entsprechende Vorgaben hat)? Ich möchte nicht, dass mein Studium an einer Formulierung scheitert.

Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zeugnisanforderungen Fachschule

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Hamburger2016,

Mit einem Fortbildungsabschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt gelten Sie in der Regel als Fachwirt. Wenn dies für Sie zutrifft, muss Ihr Zeugnis die genannte Formulierung nicht enthalten, da sich der letzte Punkt in der Aufzählung auf der Webseite zur Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html - Unterpunkt "Voraussetzungen") nicht auf die in den Aufzählungspunkten vorher genannten Abschlüsse bezieht, sondern auf eine weitere Gruppe von Abschlüssen. Sofern Ihr Abschluss also durch den zweiten Aufzählungspunkt ("Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse (gem. §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder der §§ 42, 42a der Handwerksordnung, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen") erfasst wird, ist die genannte Formulierung nicht erforderlich. Bei einem Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt ist dies sehr wahrscheinlich, erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit noch einmal bei der den Abschluss vergebenden Institution.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
Hamburger2016
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Re: Zeugnisanforderungen Fachschule

Beitrag von Hamburger2016 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe mit meiner Schule gesprochen und erfahren, dass die Formulierung im Abschlusszeugnis tatsächlich aufgeführt wird, da es eine Fortbildung nach dem Hamburgischen Schulgesetz ist.

Eine weitere Frage hätte ich noch: Habe ich es richtig verstanden, dass im Auswahlverfahren der 10 %-Anteil für beruflich Qualifizierte nicht für mich gilt und ich stattdessen wie Bewerber mit einer "normalen" Hochschulzugangsberechtigung behandelt werde?

Besten Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zeugnisanforderungen Fachschule

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Hamburger2016,

Das stimmt so nicht ganz. Eine Fortbildungsprüfung gilt zwar als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und unterscheidet sich so von einer Hochschulzugangsberechtigung, die über den Hochschulzugang für Berufstätige über eine Eingangsprüfung erworben wird. Sie werden aber mit einer Bewerbung mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung über eine Fortbildungsprüfung dennoch in der Quote für beruflich qualifizierte Bewerber/innen berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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