Bearbeitet Endgültiges Nichtbestehen
Hallo,

ich habe an der HAW technische Informatik studiert und bin leider, aufgrund privater Probleme und Fehlentscheidungen einiger Professoren, im Fach "Datenbanken", endgültig durchgefallen. Die Studienfachberatung teilte mir mit, dass ich einen Informatik-Studiengang weiterstudieren könnte, in dem dieses Fach nicht vorhanden sei, bzw. anders heißt. Ich habe an mehreren offiziellen Instanzen nachgefragt. Das soll wohl stimmen. Ich habe mich jetzt für Wirtschftsinformatik beworben, da hier dieses Fach nicht "Datenbanken" sondern "Informationssysteme" heißt. Ich habe eben aber erfahren, dass es im Bachelorstudiengang Informatik, dieses Fach "Datenbanken und Informationssysteme" heisst. Da ich aber lieber Informatik, statt Wirtschaftsinformatik studieren möchte, weil ich auch viel mehr Fächer anrechnen lassen könnte, wäre meine Frage diesbezüglich folgende:

Könnte ich mich für Informatik bewerben, da der Name rein theorethisch ja anders heisst und als anderes Fach gilt, nur dass der Name "Datenbanken" vorkommt, oder ist es dadurch nichtig, da allein der Name "Datenbanken" erscheint?

Es wäre für mich von ernormer Wichtigkeit, wenn ihr mir diese Frage beantworten könnten.

Danke schonmal im voraus.

Gruß
Cihan
Bearbeitet Re: Endgültiges Nichtbestehen
Sehr geehrter Bewerber,

Sie können sich gerne für Informatik (B.Sc.) bewerben. Allerdings müssten Sie sich im Fachbereich Informatik der Universität Hamburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, mit der bestätigt wird, dass Ihr endgültiges nicht Bestehen im Fach "Datenbanken" unschädlich ist für ein Studium der Informatik an der Universität Hamburg.
Das bedeutet, dass eben die Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, nicht auch Bestandteil des Studiengangs Informatik (B.Sc.) an der Universität Hamburg ist.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bräuchten Sie übrigens auch, wenn Sie sich für Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) bewerben.

Sollte Ihnen diese Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden können, weil die endgültig nicht bestandene Prüfung auch Bestandteil des Studienganges Informatik (B.Sc.) oder Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) ist, dann können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung

Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Re: Endgültiges Nichtbestehen
Danke für die rasche Antwort, wo kann ich es beantragen bzw. wie stelle ich das ganze an?

Gruß
Cihan
Bearbeitet Re: Endgültiges Nichtbestehen
Sehr geehrter Bewerber,

das Studienbüro im Fachbereich Informatik finden Sie unter:

https://www.inf.uni-hamburg.de/de/studies/orga

Kontaktieren Sie die Kollegen am besten per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung

Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Re: Endgültiges Nichtbestehen
Ich haba davor ja an der Hochschule technische Informatik studiert. Sollte ich die Unbedenklichkeitserklärung nicht an der Hochschule beantragen, da ich ja dort endgültig nicjt bestanden habe?

Gruß
Cihan
Re: Endgültiges Nichtbestehen
Sehr geehrter Bewerber,

bitte wenden Sie sich an das Studienbüro das Fachbereichs Informatik an der Universität Hamburg.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung

Universität Hamburg
Service für Studierende
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20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
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