
Ich habe für das laufende Semester einen Antrag auf Wiedereinschreibung gestellt, der angenommen wurde. Leider habe ich sehr spät erst von dieser Möglichkeit erfahren, weshalb ich natürlich so schnell wie möglich an Veranstaltungen teilnehmen möchte, ich habe aber die Befürchtung, dass die Formalitäten (z.B. das Erhalten der iTAN Liste), die für die Anmeldung bei Veranstaltungen benötigt werden, nicht mehr rechtzeitig während der Ummelde- und Korrekturphase geregelt werden könnten.
Ist es in dem Fall so, dass ich für dieses Semester zwar eingeschrieben bin, aber keine Veranstaltungen besuchen kann, oder ist eine Wiedereinschreibung eventuell ein Sonderfall, bei dem es irgendwie die Möglichkeit gibt sich nach der eigentlichen Frist noch anzumelden?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
Eline