Hallo Emilia,
ich bin mir nicht sicher, ob Statistik prüfungsrechtlich relevant für B. Sc. Psychologie ist, weshalb ich Sie bitten möchte, sich beim Fachbereich zu erkundigen:
http://www.psy.uni-hamburg.de/de/studiu ... buero.html
Sollten Sie die Prüfung in Statistik nicht bestehen, benötigen Sie ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Auch bezüglich der Anrechnung von Studienleistungen können Sie sich beim Fachbereich erkundigen. Dieser ist nach erfolgter Immatrikulation dafür zuständig. Ggf. kann Ihnen der Fachbereich aber schon jetzt eine unverbindliche Auskunft geben.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann