Hallo,
ich studiere Lehramt auf Gymnasien mit den Fächern Musik und Latein und befinde mich gerade im 1. Mastersemester. Dabei bin ich vorläufig immatrikuliert und absolviere zur Zeit noch Leistungen des Bachelors. Ich habe einige Fragen hierzu:
1. Habe ich es richtig verstanden, dass - für eine endgültige Immatrikulation - die Lehrenden die fehlenden BA-Noten in Stine wie gewohnt eintragen und dass ich dann den Antrag auf Zeugnisstellung (https://www.uni-hamburg.de/zpla/downloa ... eugnis.pdf) an das ZPLA abschicke?
2. Ist noch ein anderer Nachweis erforderlich (z.B. eine Nachricht des betreffenden Studienbüros oder ein Transcript of Records des Fachs Musik)?
3. Man muss ja die Nachweise bis zum Ende des Wintersemesters am 31.03. erbringen. Meine letzte mündliche Prüfung wird voraussichtlich am 20.03. sein- ist dies noch ausreichend für eine endgültige Einschreibung in den Master (vorausgesetzt, die Note wird noch am selben Tag eingetragen und das Zeugnis am selben Tag beantragt) oder ist mit einer längeren Bearbeitungszeit für die endgültige Umschreibung zu rechnen?
4. Für den Fall, dass die vorläufige Masterbewerbung zurückgenommen werden muss, könnte ich mich wieder in meinen "alten" Masterstudiengang Lehramt bewerben (aus dem ich ja auch schon Leistungen erbracht hätte) oder müsste ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang Lehramt bewerben?
5. Falls ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang bewerben müsste, würde der "alte" Bachelor hierfür vollständig anerkannt werden oder müsste ich ggf. im Master noch Veranstaltungen des "neuen" Bachelors belegen.
6. Falls ich noch Veranstaltungen belegen müsste, wie wird das funktionieren? Laut Informationen des ZPLAs und der Uni Hamburg soll ja eine Bewegung auf die neuen Masterstudiengänge mit alten Bachelor La Gym möglich sein.. Ich bin hier etwas verunsichert, wenn ich ehrlich sein soll, ob dies wirklich funktioniert, da mir die Studienstruktur der neuen Bachelorstudiengänge doch recht anders erscheint (ich habe zum Beispiel in meinem zweiten Fach viel weniger LPs, und kann diese ja auch nicht wirklich nachholen, da sie auch im "neuen" Master nicht angeboten werden, da sie schon im "neuen" Bachelor behandelt wurden). Nun habe ich Sorge, dass ich vielleicht gar nicht weiterstudieren könnte, oder sich mein Studium extrem verlängert, falls es jetzt mit der vorläufigen Einschreibung nicht klappt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, auch wenn es ein etwas längere Beitrag mit vielen Fragen ist.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung,
und viele Grüße,
fewx054