Vorläufige Einschreibung Verfahren und neue Lehramtsstudiengänge

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fewx054
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Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Bearbeitet Vorläufige Einschreibung Verfahren und neue Lehramtsstudiengänge

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

ich studiere Lehramt auf Gymnasien mit den Fächern Musik und Latein und befinde mich gerade im 1. Mastersemester. Dabei bin ich vorläufig immatrikuliert und absolviere zur Zeit noch Leistungen des Bachelors. Ich habe einige Fragen hierzu:

1. Habe ich es richtig verstanden, dass - für eine endgültige Immatrikulation - die Lehrenden die fehlenden BA-Noten in Stine wie gewohnt eintragen und dass ich dann den Antrag auf Zeugnisstellung (https://www.uni-hamburg.de/zpla/downloa ... eugnis.pdf) an das ZPLA abschicke?

2. Ist noch ein anderer Nachweis erforderlich (z.B. eine Nachricht des betreffenden Studienbüros oder ein Transcript of Records des Fachs Musik)?

3. Man muss ja die Nachweise bis zum Ende des Wintersemesters am 31.03. erbringen. Meine letzte mündliche Prüfung wird voraussichtlich am 20.03. sein- ist dies noch ausreichend für eine endgültige Einschreibung in den Master (vorausgesetzt, die Note wird noch am selben Tag eingetragen und das Zeugnis am selben Tag beantragt) oder ist mit einer längeren Bearbeitungszeit für die endgültige Umschreibung zu rechnen?

4. Für den Fall, dass die vorläufige Masterbewerbung zurückgenommen werden muss, könnte ich mich wieder in meinen "alten" Masterstudiengang Lehramt bewerben (aus dem ich ja auch schon Leistungen erbracht hätte) oder müsste ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang Lehramt bewerben?

5. Falls ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang bewerben müsste, würde der "alte" Bachelor hierfür vollständig anerkannt werden oder müsste ich ggf. im Master noch Veranstaltungen des "neuen" Bachelors belegen.

6. Falls ich noch Veranstaltungen belegen müsste, wie wird das funktionieren? Laut Informationen des ZPLAs und der Uni Hamburg soll ja eine Bewegung auf die neuen Masterstudiengänge mit alten Bachelor La Gym möglich sein.. Ich bin hier etwas verunsichert, wenn ich ehrlich sein soll, ob dies wirklich funktioniert, da mir die Studienstruktur der neuen Bachelorstudiengänge doch recht anders erscheint (ich habe zum Beispiel in meinem zweiten Fach viel weniger LPs, und kann diese ja auch nicht wirklich nachholen, da sie auch im "neuen" Master nicht angeboten werden, da sie schon im "neuen" Bachelor behandelt wurden). Nun habe ich Sorge, dass ich vielleicht gar nicht weiterstudieren könnte, oder sich mein Studium extrem verlängert, falls es jetzt mit der vorläufigen Einschreibung nicht klappt.

Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, auch wenn es ein etwas längere Beitrag mit vielen Fragen ist.

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung,

und viele Grüße,

fewx054
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Vorläufige Einschreibung Verfahren und neue Lehramtsstudiengänge

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r fewx054,

1) "Habe ich es richtig verstanden, dass - für eine endgültige Immatrikulation - die Lehrenden die fehlenden BA-Noten in Stine wie gewohnt eintragen und dass ich dann den Antrag auf Zeugnisstellung an das ZPLA abschicke?"

Ja.

2) "Ist noch ein anderer Nachweis erforderlich (z.B. eine Nachricht des betreffenden Studienbüros oder ein Transcript of Records des Fachs Musik)?"

Bezüglich des genauen Ablaufes der Beantragung des Zeugnisses beim ZPLA können Sie sich auf der Webseiten des ZPLA informieren. Dort finden Sie auch die Kontaktinformationen des ZPLA, falls Sie noch Rückfragen zum Antragsprozess haben sollten.

3) "Man muss ja die Nachweise bis zum Ende des Wintersemesters am 31.03. erbringen. Meine letzte mündliche Prüfung wird voraussichtlich am 20.03. sein- ist dies noch ausreichend für eine endgültige Einschreibung in den Master (vorausgesetzt, die Note wird noch am selben Tag eingetragen und das Zeugnis am selben Tag beantragt) oder ist mit einer längeren Bearbeitungszeit für die endgültige Umschreibung zu rechnen?"

Neben den regulären Meldungen von Absolvent*innen durch die Fachbereiche, die Fakultäten bzw. das ZPLA, die im Semester laufend erfolgen, gibt es auch noch eine zusätzliche, gesonderte Abfrage durch meine zuständigen Kolleg*innen zu Beginn des Folgesemesters, bei der uns alle Absolvent*innen des vorherigen Semesters gemeldet werden. Diese Abfrage dient dem Zweck, dass auch solche Bachelorabsolvent*innen bezüglich der Masterzugangsvoraussetzung berücksichtigt werden, die den Bachelor erst kurz vor Semesterende abgeschlossen haben.

Bei dieser Abfrage, die in den ersten Wochen des neuen Semesters stattfindet, müssten Sie uns also spätestens als Absolvent*in eines Lehramts-Bachelorstudiengangs des Wintersemesters 2022/23 vom ZPLA gemeldet werden und damit wäre die Zugangsvoraussetzung für den Master nachgewiesen.

Ich würde Ihnen raten, den Fachbereich um ein schnelle Eintragung der letzten Note zu bitten und, wie Sie es ja auch geplant haben, das Zeugnis dann bei ZPLA zeitnah zu beantragen. Normalerweise sollte dann alles Weitere problemlos funktionieren und wir erhalten die Information, dass Sie Ihren Bachelor noch im Wintersemester abgeschlossen haben.

Sollte es wider Erwarten doch Komplikationen geben, würde ich Sie bitten, uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zu schreiben.

4) "Für den Fall, dass die vorläufige Masterbewerbung zurückgenommen werden muss, könnte ich mich wieder in meinen "alten" Masterstudiengang Lehramt bewerben (aus dem ich ja auch schon Leistungen erbracht hätte) oder müsste ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang Lehramt bewerben?"

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie Ihren Bachelorstudiengang im Wintersemester nicht abschließen und somit die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang nicht fristgerecht erfüllt wäre, müssten Sie sich für das Wintersemester 2023/24 für den "neuen" Lehramts-Masterstudiengang "Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)" bewerben.

Sie finden eine ausführliche Erläuterung der Reform der Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg und den sich ergebenden Bewerbungsmöglichkeiten auf den Webseiten des Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH): https://www.zlh-hamburg.de/studium/uebe ... l#11204543.

5) "Falls ich mich auf den "neuen" Masterstudiengang bewerben müsste, würde der "alte" Bachelor hierfür vollständig anerkannt werden oder müsste ich ggf. im Master noch Veranstaltungen des "neuen" Bachelors belegen."

Sie müssen im Master keine Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Modulen aus dem Bachelor "nachholen". Sowohl der "alte" als auch der "neue" Bachelorstudiengang qualifizieren ohne besondere Auflagen für den "neuen" Lehramts-Masterstudiengang "Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)".

Liebe Grüße
Thomas Walter
fewx054
Beiträge: 27
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Re: Vorläufige Einschreibung Verfahren und neue Lehramtsstudiengänge

Beitrag von fewx054 »

Lieber Herr Walter,

vielen Dank für Ihre freundliche Antwort! Das hat mir sehr weitergeholfen und alle meine Fragen sind geklärt, vielen Dank.

Viele Grüße,
fewx054
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