Anrechnung von Studienleistungen

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Gianluca12
Beiträge: 1
Registriert: Fr 4. Nov 2022, 09:35

Bearbeitet Anrechnung von Studienleistungen

Beitrag von Gianluca12 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin derzeit Zeitsoldat bei der Bundeswehr, mit einer Restdienstzeit von 5 Jahren. Im Anschluss plane ich Psychotherapie in Ihrem Haus zu studieren mit anschließender Ausbildung.
Da ich aber in meinen verblieben Dienstjahren genug Zeit und die Möglichkeit habe, spiele ich mit dem Gedanken bereits im nächsten Jahr ein Fernstudium zu beginnen, um die Studienzeit nach der Bundeswehr zu verkürzen.
Dazu bietet die IU bald mit der Health University einen Bachelorstudiengang an, der die Richtlinien des neuen Psychotherapeutengesetzes erfüllt und dementsprechend akkreditiert sein wird.

Sollte ich eine gewisse Studienleistung durch das Fernstudium erarbeitet haben, rechnen Sie diese an? Oder gibt es da noch weitere Hürden, die ich beachten muss?

Ist es außerdem möglich innerhalb des laufenden Bachelorstudiums zu Ihnen zu wechseln? Wie zum Beispiel nach 2 Jahren.

Freundliche Grüße
Gianluca Bick
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Anrechnung von Studienleistungen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Gianluca,

die Anerkennung von erbrachten Studienleistungen erfolgt nach Zulassung durch den Fachbereich, weshalb ich Ihnen auf Ihre erste Frage leider keine Antwort geben kann. Ggf. kann Ihnen das Studienbüro Psychologie eine unverbindliche Einschätzung geben: http://www.psy.uni-hamburg.de/de/studiu ... buero.html

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden.
Diese Information können Sie hier nachlesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html

In den vergangenen Jahren standen für Psychologie keine Studienplätze zur Bewerbung ins höhere Fachsemester zur Verfügung. Das sich dies für kommende Zulassungsverfahren ändert, ist nicht zu erwarten.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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