Studiengangwechsel trotz Widerspruchsverfahren

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Felix100
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Registriert: Mo 14. Nov 2022, 16:57

Bearbeitet Studiengangwechsel trotz Widerspruchsverfahren

Beitrag von Felix100 »

SITUATION

Hallo! :) Ich studiere momentan B.Sc. VWL und habe mich, nachdem ich im Oktober die Lehrveranstaltungen für dieses Semester besucht habe, endgültig dazu entschlossen, zu B.Sc. BWL zu wechseln. Ich habe bereits gelesen, dass man bei BWL auch in ein höheres Fachsemester wechseln kann. Da ich schon einige Module abgeschlossen habe, die im BWL-Studium vorkommen, könnte ich mir diese ja sicher anrechnen lassen.

Nun habe ich allerdings vor 2 Wochen einen Brief bekommen, der besagt, dass ich die maximale Anzahl an Prüfungsversuchen einer Lehrveranstaltung ausgeschöpft habe. Ich werde dagegen allerdings in Widerspruch gehen, da ich unwillkürlich und irregulär automatisch, für dieses Seminar (übrigens nicht Bestandteil des BWL-Bachelorstudiums) angemeldet wurde, nicht anwesend war und nicht abgemeldet wurde (während der Ummeldephase), trotz der Bitte dies zu tun.


FRAGEN

1. Wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren?
2. Kann ich den Studiengang wechseln, obwohl ich mich in einem Widerspruchsverfahren befinden werde?
3. Kann ich im laufenden Wintersemester zu BWL wechseln oder ist das erst zum Sommersemester möglich?
4. Spreche ich bezüglich des Studiengangwechsels mit der verantwortlichen Person für Studienkoordination meines jetzigen Studiengangs VWL, meines gewünschten Studiengangs BWL oder muss ich mich nochmals neu bei der Uni Hamburg bewerben?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe der Beantwortung der Fragen.
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Studiengangwechsel trotz Widerspruchsverfahren

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Felix100,


FRAGEN

1. Wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren?
Zum Widerspruchsverfahren können wir leider nichts sagen. Wenden Sie sich bitte an die Stelle, wo Sie den Widerspruch eingereicht haben.

2. Kann ich den Studiengang wechseln, obwohl ich mich in einem Widerspruchsverfahren befinden werde?
Ja, Sie können sich für den Studiengang BWL bewerben, sollten sich jedoch wegen der endgültig nicht bestandenen Prüfungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Studienbüro BWL einholen.

3. Kann ich im laufenden Wintersemester zu BWL wechseln oder ist das erst zum Sommersemester möglich?

Die Bewerbungsfrist für den Studiengang BWL liegt in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli und ist nur zu einem Wintersemester möglich. Eine Bewerbung in das höhere Fachsemester in den Studiengang BWL ist schon seit vielen Verfahren nicht möglich. Wo haben Sie diese Information gelesen?

4. Spreche ich bezüglich des Studiengangwechsels mit der verantwortlichen Person für Studienkoordination meines jetzigen Studiengangs VWL, meines gewünschten Studiengangs BWL oder muss ich mich nochmals neu bei der Uni Hamburg bewerben?

Es ist eine erneute Bewerbung und Immatrikulation erforderlich. Nach erfolgreicher Immatrikulation können Sie sich Ihre bereits erworbenen Studienleistungen im Studienbüro anerkennen lassen, sofern diese vergleichbar sind.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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