Studienverlauf

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Merit23
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Bearbeitet Studienverlauf

Beitrag von Merit23 »

Guten Tag,

ich studiere aktuell im ersten Semester Medizin und wollte - da ich diesbezüglich keine konkreten Informationen auf der UKE-Website finden konnte - fragen, welche Konsequenzen eine krankheitsbedingt Unterbrechung meines Studiums und ein Rücktritt von meinen Modulprüfungen mit sich bringen würde (insbesondere, ob es die Möglichkeit gibt, das Aktuelle Semester zu wiederholen und wie man in diesem Fall vorgehen muss).

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für Ihre Antwort.
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Campus-Center - BK
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Re: Studienverlauf

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Merit23,

sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen können, wäre eine Wiedereinschreibung eine Möglichkeit der Studienunterbrechung. Das bedeutet, dass Sie sich zunächst exmatrikulieren und sich nach Genesung, spätestens zum 2. Semester nach Wegfall des Exmatrikulationsgrundes, erneut einschreiben können.

Detaillierte Informationen zur Wiedereinschreibung finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

Am besten nehmen Sie dann auch Kontakt mit dem Studienbüro am UKE auf, damit Sie von den Prüfungen abgemeldet werden.

Mit besten Grüßen,
BK
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Merit23
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Re: Studienverlauf

Beitrag von Merit23 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!

wäre es möglich, den Antrag bereits vor der Exmatrikulation zu stellen und abzuwarten, ob dieser mir genehmigt wird oder darf ich diesen erst stellen, wenn ich mich Wiedereinschreiben möchte?

Was gäbe es für Möglichkeiten, falls der Antrag nicht genehmigt wird, ich aber trotzdem nicht an den Pflichtveranstaltungen und Prüfungen in diesem Semester teilnehmen kann?

Wäre abseits von einer Exmatrikulation auch noch eine Beurlaubung möglich?
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Campus-Center - BK
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Re: Studienverlauf

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Merit23,

eine Beurlaubung ist im ersten Fachsemester möglich, sofern die Erkrankung ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Dieses muss im Rahmen der Antragsstellung mit einem Attest von einem Arzt nachgewiesen werden.

Den Antrag auf Wiedereinschreibung stellen Sie erst zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme Ihres Studiums, da mit ihm auch die erneute Immatrikulation erfolgt. In der Regel werden die Anträge bewilligt, wenn im Attest das ordnungsgemäße Studium ausgeschlossen wurde und auch der Zeitraum in dem Sie exmatrikuliert waren, angegeben ist. Hier sollten Sie sich nicht allzu große Sorgen machen.

Sie sollten aber in jedem Fall Kontakt mit der Studienfachberatung aufnehmen.
https://www.uke.de/studium-lehre/kontak ... -imed.html

Sollten Sie noch weitere Fragen bzw. Beratungsbedarf haben, melden Sie sich gerne noch mal über das Kontaktformular für personenbezogene Anfragen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html

Mit besten Grüßen,
BK
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