Exmatrikulation bis Dezember möglich?

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aabenelhassane
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Registriert: Mo 4. Jul 2022, 09:58

Bearbeitet Exmatrikulation bis Dezember möglich?

Beitrag von aabenelhassane »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane mich zum Sommersemester für ein anderes Studienfach an einer anderen Hochschule zu bewerben und anhand der Auswahlgrenzen stehen meine Chancen auf Aufnahme sehr hoch. Da ich aber gerade noch immatrikuliert bin und die Bewerbung am Dezember beginnt frag ich mich, ob es für mich möglich ist ein Exmatrikulation für Dezember einzureichen? Und könnte ich mich dann problemlos immatrikulieren an der jeweiligen Hochschule?

Ich freue mich über eine Rückmeldung!
Herzlichen Gruß
Assmaa Benelhassane
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation bis Dezember möglich?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Assmaa Benelhassane,

"Da ich aber gerade noch immatrikuliert bin und die Bewerbung am Dezember beginnt frag ich mich, ob es für mich möglich ist ein Exmatrikulation für Dezember einzureichen?"

Möglich wäre dies, aber in der Regel exmatrikuliert man sich nicht, wenn man sich an einer anderen Hochschule bewirbt bzw. nicht schon zum Zeitpunkt der Bewerbung. Ich vermute, Sie haben gelesen, dass man nicht gleichzeitig für zwei Studiengänge an deutschen Hochschulen immatrikuliert sein kann und sind daher auf den Gedanken gekommen, sich deshalb zu exmatrikulieren.

Üblicherweise würde man sich einfach bewerben und an der alten Hochschule (in Ihrem Fall also bei uns an der Universität Hamburg) immatrikuliert bleiben. Wenn es dann mit der Bewerbung an der neuen Hochschule geklappt hat, d.h. wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, dann ist bei manchen Hochschulen die Ein- bzw. spätere Nachreichung einer Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule erforderlich.

In der Regel exmatrikuliert man sich dann zum Semesterende (das Wintersemester 2022/23 endet bei uns am 31.03.2023) sodass man dann an der anderen Hochschule ohne Überschneidung zum Semesterbeginn des folgenden Sommersemesters 2023 (an der Universität Hamburg wäre das der 01.04.2023) immatrikuliert werden kann. Man ist bei dieser Vorgehensweise also nie gleichzeitig für zwei Studiengänge immatrikuliert.

Wie gesagt, dies ist der Regelfall. Es kann natürlich immer abweichende Vorgabe der Hochschule geben, bei der Sie sich bewerben wollen. An diese Regeln für die Bewerbung bzw. spätere Immatrikulation müssen Sie sich natürlich halten.

Falls eine Exmatrikulation im Dezember tatsächlich erforderlich oder von Ihnen gewünscht ist, können Sie diese einfach in STiNE beantragen. Die Exmatrikulation an der Universität Hamburg ist mit Tagesdatum bzw. zu einem Wunschdatum jederzeit möglich (siehe www.uni-hamburg.de/exmatrikulation). Die Exmatrikulationsbescheinigung bekommt man dann meist innerhalb weniger Tage nach der Antragsstellung direkt im STiNE-Account.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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