Exmatrikulation nach letzter Prüfung

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bend
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Bearbeitet Exmatrikulation nach letzter Prüfung

Beitrag von bend »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende ich mich mit einer Frage zu den Modalitäten um die Exmatrikulation nach abgeschlossenem Studium an Sie. Ich befinde derzeit im Abschlussverfahren im Studiengang Deutschsprachige Literaturen (M.A.).

Ist eine Exmatrikulation nach der letzten Prüfung, i.d.R. der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul, sofort, bzw. zum jeweiligen Monatsende möglich, oder lediglich zu den Semesterendzeiten? Müsste ich, konkret gefragt, etwa nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung im Mai oder Juni noch bis zum 30. September warten, bis mein Studium als abgeschlossen gilt und auch mein Status als Student endet?

Da ich in dieser Sache bereits verschiedene, jedoch keine verlässlichen Informationen erhalten habe und das zuständige Studienbüro meines Faches mich hierher verwies, wäre ich über Aufklärung von offizieller Stelle sehr dankbar.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Bend Strebel
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation nach letzter Prüfung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Bend Strebel,
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(www.uni-hamburg.de\exmatrikulation)
Wenn Sie nichts tun, dann werden Sie also zum Semesterende exmatrikuliert. Sie können eine Exmatrikulation aber auch selbstständig in Ihrem STiNE-Account (Studium -> Anträge) tagesaktuell oder zu einem Wunschdatum in der Zukunft beantragen. In der Regel bietet eine Exmatrikulation vor Semesterende aber keine Vorteile für Absolvent*innen.

"Müsste ich, konkret gefragt, etwa nach dem Ablegen der mündlichen Prüfung im Mai oder Juni noch bis zum 30. September warten, bis mein Studium als abgeschlossen gilt und auch mein Status als Student endet?"

Nein.

Das Studium gilt ab dem Datum des Studienabschlusses, welches auf Ihrem Zeugnis genannte werden wird, als abgeschlossen. In der Regel ist dies das Datum der letzten Prüfung in einem Studiengang.

Der formale Immatrikulationsstatus an der Universität Hamburg dauert, wie aus oben zitierter Regelung ersichtlich wird, aber meist noch bis zum Semesterende an, sodass es möglich ist, immatrikuliert zu sein, obwohl man das Studium bereits abgeschlossen hat. In diesem Sinne sind Studienabschluss und Immatrikulationsstatus also unabhängig voneinander.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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