Welche Unterlagen werden für die Bewerbung für den Studiengang Sozialökonomie benötigt

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RmR
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Registriert: Mo 28. Nov 2022, 17:36

Bearbeitet Welche Unterlagen werden für die Bewerbung für den Studiengang Sozialökonomie benötigt

Beitrag von RmR »

Ich bin am Studienkolleg und habe vor an der UHH für Sozialökonomie zu bewerben. Außer das Zeugnis von dem Studienkolleg und das Zeugnis von mer Heimat möchte ich wissen, welche Unterlagen für die Bewerbung gebraucht sind.
Danke im Voraus für die Antwort.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Welche Unterlagen werden für die Bewerbung für den Studiengang Sozialökonomie benötigt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r RmR,

1) Zur Bewerbung reicht man i.d.R. noch gar keine Unterlagen ein, sondern Bewerber*innen füllen nur das Online-Bewerbungsformular aus und schicken dieses ab bzw. sind zusätzlich noch ein paar Schritte auf www.hochschulstart.de erforderlich, da Bewerbungen für den B.A. Sozialökonomie im Rahmen des Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden.

Die wenigen Ausnahmen von dieser Regelungen werden auf unserer Webseite explizit genannt: www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Erst nachdem Sie aufgrund der in der Online-Bewerbung gemachten Angaben eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie diese Angaben zur Immatrikulation belegen.

Der Zeitpunkt der Zulassung kann im DoSV variieren (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html). Für das Abschicken des digitalen Immatrikulationsantrags mit den Immatrikulationsunterlagen haben Sie dann 7 Tage nach Erhalt des Zulassungsbescheids Zeit.

2)
a) Zur Immatrikulation müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen. Bei Studienkollegiat*innen ist die HZB-Note zu gleichen Teilen aus der Note der Feststellungsprüfung und der ins deutsche Notensystem umgerechneten Note des ausländischen Bildungsabschlusses zusammengesetzt. Daher müssen, wie Sie bereits angemerkt haben, beide Noten auch durch die entsprechenden Dokumente belegen.

b) Wie Sie im Bonuspunktesystem nachlesen können, gibt es neben der angesprochenen Durchschnittsnote HZB noch eine ganze Reihe weiterer Kriterien in der Nicht-EU-Quote, für die man Bonuspunkte erhalten kann und somit die Chancen auf eine Zulassung verbessert. Je nachdem, welche dieser Kriterien Sie erfüllen und in der Online-Bewerbung angegeben, müssen Sie dann auch die entsprechenden Nachweise bei der Immatrikulation einreichen, d.h. im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.

c) Da Sie das Zeugnis der Feststellungsprüfung sowieso schon für die HZB einreichen werden, ist damit auch der Deutschnachweis erbracht, da das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber auch einen ausreichenden Deutschnachweis darstellt (https://www.uni-hamburg.de/dsh#2930438).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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