Hochschulwechsel aus Österreich

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ddmr
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Registriert: Mi 30. Nov 2022, 15:10

Bearbeitet Hochschulwechsel aus Österreich

Beitrag von ddmr »

Guten Tag,

ich hätte einige Fragen zum Studium für Rechtswissenschaften in Deutschland.
Nach langem Recherchieren muss ich sagen, dass ich keine ausführlichen Antworten auf einige meiner Fragen finden konnte.
Und zwar wollte ich wissen, wie das Studium in Deutschland bzw. an Ihrer Fakultät genau abläuft und wie dessen Abschluss aussieht (sprich Staatsexamen, Bachelor-Abschluss etc.).
Ich komme nämlich aus Österreich und studiere derzeit an der Universität Wien Rechtswissenschaften, erworben habe ich einen Studienplatz mithilfe der Studienberechtigungsprüfung.
Wird solch ein Abschluss bei Ihnen anerkannt bzw. wäre vielleicht sogar ein Studiengangwechsel (falls mit der Zeit so ein Gedanke aufkommen, oder ich mich für ein anderes Studium interessieren sollte) möglich und wie sieht es mit dem NC aus? Müsste ich trotz begonnenem Studium einen solchen aufweisen?
Vielleicht könnten Sie mir auch allgemein nützliche Informationen zu folgenden Fragen geben, was mich sehr erleichtern würde.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Hochschulwechsel aus Österreich

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r ddmr,

1) "... wie das Studium in Deutschland bzw. an Ihrer Fakultät genau abläuft und wie dessen Abschluss aussieht"

a) Grundsätzlich kann ich Ihnen nur Informationen zu den Studiengängen und Regelungen bei uns an der Universität Hamburg geben. Obwohl es bei den Staatsexamensstudiengängen in Deutschland große Ähnlichkeiten gibt, können in anderen Bundesländern bzw. an anderen Hochschulen abweichende Regelungen gelten.

b) Das Fach "Rechtswissenschaft" wird an der Universität Hamburg im Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft unterrichtet. Sie finden detaillierte Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren auf der verlinkten Webseite.

2) "Wird solch ein Abschluss bei Ihnen anerkannt "

Für alle Bildungsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, ist eine offizielle Anerkennung des jeweiligen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, um an der Universität Hamburg einen grundständigen Studiengang (d.h. Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang) studieren zu können. Ich würde Sie bitten, sich die Webseite zu unserem Anerkennungsverfahren durchzulesen: www.uni-hamburg.de/vpd.

Unser Anerkennungsverfahren basiert, wie alle derartigen Verfahren in Deutschland, auf den allgemeinen Vorgaben der ZAB, die Sie in der Datenbank "anabin" einsehen können (https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt).

3) "wäre vielleicht sogar ein Studiengangwechsel"

Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Studiengangwechsel" eine Bewerbung ins höher Fachsemester, d.h. den Einstieg in den Studiengang in einem höheren Fachsemester, meinen.

Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist für Sie sehr wahrscheinlich nicht möglich, da Sie vermutlich nicht über den notwendige "Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft" verfügen, weil diese Zwischenprüfung ein spezifisches Element deutscher Studiengänge im Fach Rechtswissenschaft ist. Bitte lesen Sie sich hierzu Seite 13 der Bewerbungsinformationen fürs höhere Fachsemester bzw. den FAQ der Fakultät für Rechtswissenschaft zum Thema Studienortswechsel durch.

Sie müssen sich also regulär ins erst Fachsemester des Studiengangs bewerben. Bitte lesen Sie sich die entsprechenden Bewerbungsinformationen durch.

4) "wie sieht es mit dem NC aus?"

Eine detaillierte Erläuterung zum Thema Numerus clausus bzw. zum Auswahlverfahren an der Universität Hamburg finden Sie auf folgender Webseite: www.uni-hamburg.de/nc.

5) "Müsste ich trotz begonnenem Studium einen solchen aufweisen?"

Ja. Sofern es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt. Eine Liste der NC-Werte der vergangenen Jahre, anhand der Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung abschätzen können, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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