Bewerbungsunterlagen

Antworten
emilio.skibba
Beiträge: 2
Registriert: Do 1. Dez 2022, 19:50

Bearbeitet Bewerbungsunterlagen

Beitrag von emilio.skibba »

Guten Abend,

ist es auch möglich sich vor dem Erhalt des Abiturzeugnisses auf einen Studienplatz zu bewerben, wenn bereits feststeht, dass man definitiv bestanden hat?
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber emilio.skibba,

"ist es auch möglich sich vor dem Erhalt des Abiturzeugnisses auf einen Studienplatz zu bewerben"

1) Mit dem Ausdruck "Abitur" ist normalerweise der höchste Sekundarschulabschluss gemeint, den man an deutschen Schulen erwerben kann.

Da die Bewerbungsphasen der deutschen Hochschulen und die Vergabe der Abiturzeugnisse in Deutschland entsprechend aufeinander abgestimmt sind, sodass die von Ihnen angedeutete Konstellation nicht zustande kommen kann, gehe ich davon aus, dass Sie mit "Abiturzeugnisses" nicht das deutsche Abitur, sondern einen ausländischen Bildungsabschluss meinen.

2) Wenn diese Annahme korrekt ist, müssen Sie zunächst bedenken, dass Sie eine offizielle Anerkennungsbescheinigung benötigen, um immatrikuliert zu werden. Das ausländische Zeugnisdokument an sich ist also nicht ausreichend.
Eine solche Anerkennung muss man vor bzw. während der Bewerbungsfrist in einem gesonderten Antragsverfahren beantragen und dazu muss man das Zeugnisdokument schon haben.

3) Wir als Universität Hamburg führen auch ein eigenes Anerkennungsverfahren durch, in dem Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses beantragen können. Die Antragsfristen für dieses Anerkennungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse.

Wenn Sie bis zum letzten Tag der Frist für das Anerkennungsverfahren Ihr Zeugnisdokument noch nicht haben, dann können Sie keine digitale Kopie im Antragsformular hochladen und folglich auch keine Anerkennung bei uns beantragen. Ohne eine Anerkennungsbescheinigung können Sie nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert werden. Es gibt zwar auch andere Institution, die eine Anerkennung vornehmen, aber auch bei diesen dauert der Prozess in der Regel mehrere Wochen. Sie müssen die Anerkennungsbescheinigung spätestens im Februar (für ein Sommersemester) bzw. im August (für ein Wintersemester) haben, da diese zur Immatrikulation eingereicht werden muss.

4) Ich würde Ihnen raten, sich unsere Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte auf folgender Webseite durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
emilio.skibba
Beiträge: 2
Registriert: Do 1. Dez 2022, 19:50

Re: Bewerbungsunterlagen

Beitrag von emilio.skibba »

Hallo Herr Walter,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Meine Frage hat sich allerdings auf das deutsche Abitur bezogen, sodass Ich mir anscheinend keine Gedanken machen muss, dass mein Abiturzeugnis nicht pünktlich zur Bewerbung einreichbar ist. Falls diese Annahme auch für das Jahr 2024 zutrifft, würde Ich Sie bitten dies kurz zu bestätigen, wenn möglich.

Viele Grüße

Emilio Skibba
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsunterlagen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Emilio Skibba,

1) "das deutsche Abitur bezogen"

Vielen Dank für diese zusätzliche Information. In der Tat benötigt man mit einem deutschen Abitur natürlich keine Anerkennung und das Abiturzeugnis steht Schüler*innen deutscher Schulen immer zum relevanten Zeitpunkt bereits zur Verfügung (siehe unten).

2) "pünktlich zur Bewerbung einreichbar ist"

Das ist nicht ganz korrekt.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung, d.h. die Bewerbungsphase (01.06 - 15.07. für ein Wintersemester) nicht der Zeitraum ist, in dem bei uns Dokumente einzureichen bzw. hochzuladen sind. Dies gilt auch für das Abiturzeugnis. In der Regle erfolgt die Online-Bewerbung bei uns ganz ohne die Einreichung von Dokumenten. Alle Ausnahmen von dieser Regelung werden auf folgender Webseite explizit benannt: www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Die relevanten Unterlagen, wie z.B. eine digitale Kopie des Abiturzeugnisses, werden nach einer erfolgreichen Bewerbung, wenn man also eine Zulassung zum Studium erhalten hat, im digitalen Immatrikulationsantrag hochgeladen. Der Immatrikulationszeitraum liegt je nach Studiengang ca. Anfang/Mitte August (Wintersemester) bzw. Anfang/Mitte Februar (Sommersemester).

Eine Ausnahme gilt nur für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen für die Studiengänge des Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie, die sich direkte über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.uni-hamburg.de) bewerben müssen.

Sie finden diese und alle weiteren relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren der Universität Hamburg auf unsere Webseite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten