Hallo Chris,
ein berufsbegleitenden Studium wird an der Universität Hamburg nur für wenige, zumeist kostenpflichtige Studiengänge angeboten (z.B. in einigen weiterbildenden Masterstudiengängen). Das Lehramt für Sonderpädagogik zählt nicht dazu.
Das heißt, Bedürfnisse und Anforderungen von (Vollzeit-)Berufstätigen, in dem beispielsweise die Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten werden, werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie neben dem Studium mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden erwerbstätig sind, können Sie ein Teilzeitstudium beantragen. Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sofern die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden in der Woche beträgt, liegt die Verantwortung für sich daraus ergebende studienorganisatorische Probleme allein bei Ihnen.
Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium
nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitenden Studium ist und dass, wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Student:in gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze beitragspflichtig werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Teilzeitstudium:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Herzlichst
Sandra Hoffmann