Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich mich für das Hauptfach "English as a World Language" bewerben möchte, bin ich auf einige Fragen gestoßen.
Seit ich Iranish bin, soll ich laut der "Bewerbung-Anleitung PDF" zusätslich meinem Bewerbung-Ausdruck noch andere Dokumente mit der Post schicken. Können Sie mich bitte informieren, ob unbeglaubigte Kopien nur einfache Kopien heißen?
Sind keine Original Dokumente und beglaubigte Kopien erforderlich?
Muss ich meine Abschlusszeugnis und
"Transcripts of Records" auf Persisch und auch auf Deutsch einreichen? Keine Englische Übersetzung ist nötig?
Außerdem würde ich auch gerne wissen, ob ich meine Sprach-Zertifikaten, Motivationsschreiben, und andere Dokumente auch einreichen soll, oder später wenn ich akzeptiert werde.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dorsa Esfandiari
Guten Morgen Dorsa Esfandiari,
für Sie ist folgende Information relevant, die Sie in den Bewerbungsinformationen für den Studiengang English as a World Language (ENGAGE) finden (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... nguage.pdf):
Weitere Dokumente müssen Sie nicht per Post schicken. Sollten diese zur Auswahl benötigt werden, werden Sie aufgefordert, diese während der Online-Bewerbung hochzuladen. Erhalten Sie eine Zulassung müssen gewisse Angaben, die Sie in der Online-Bewerbung gemacht haben, bestätigt werden, z. B. Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und ausreichende Englischkenntnisse (siehe Bewerbungsinformationen).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
für Sie ist folgende Information relevant, die Sie in den Bewerbungsinformationen für den Studiengang English as a World Language (ENGAGE) finden (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... nguage.pdf):
Bitte lassen Sie Ihr Zeugnis und Ihr Transcript of Records ins Deutsche übersetzen und reichen uns diese Dokumente (zusammen mit einem Ausdruck der Online-Bewerbung) ein. Sie müssen nicht von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt sein.Bitte reichen Sie für die Prüfung alle Unterlagen als unbeglaubigte Kopien ein. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder in englischer Sprache ausgestellt wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung eines amtlich vereidigten Übersetzers/einer amtlich vereidigten Übersetzerin in deutscher Sprache erforderlich.
Weitere Dokumente müssen Sie nicht per Post schicken. Sollten diese zur Auswahl benötigt werden, werden Sie aufgefordert, diese während der Online-Bewerbung hochzuladen. Erhalten Sie eine Zulassung müssen gewisse Angaben, die Sie in der Online-Bewerbung gemacht haben, bestätigt werden, z. B. Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und ausreichende Englischkenntnisse (siehe Bewerbungsinformationen).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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