Hallo liebes Campus-Center Team,
ich studiere Psychologie im Bachelor und möchte gerne mein 5. Semester (WS 23/24) für ein Praktikum beurlauben. Die Sache ist jetzt nur die, dass ich gerne zwei Praktika machen möchte: Erst ein klinisches Praktikum, um die Zulassung für einen klinischen Master zu kriegen und danach noch eins im HR-Bereich. Das klinische Praktikum möchte ich dabei schon in den kommenden Sommersemesterferien anfangen und es könnte sein, dass ich dann schon vor Beginn der Vorlesungszeit im 5. Semester mit dem Praktikum fertig bin. Das bedeutet dann aber, dass das Praktikum im HR-Bereich danach kein Pflichtpraktikum ist, weswegen ich mich frage, ob es dann trotzdem als Grund ausreicht, um ein Urlaubssemester genehmigt zu bekommen? Danke schonmal im voraus
Liebe Grüße