Liebes Campus-Center Team,
ich habe meine Zulassung zur Promotion erhalten und muss mich nun im nächsten Schritt immatrikulieren lassen. Auf meinem Zulassungsschreiben ist die Frist, bis wann die Immatrikulation erfolgt sein muss, vermerkt als "zum nächstmöglichen Semester". Ist hiermit das aktuelle WiSe oder das kommende SoSe gemeint? Und falls eine Immatrikulation zum laufenden Semester möglich ist, könnte es dadurch passieren, dass ich den Semesterbeitrag für das WiSe doppelt zahlen muss (ich bin aktuell noch als Master-Student immatrikuliert, habe für das WiSe also schon einmal bezahlt.)?
Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!
Julian
Hallo Julian,
wenn Sie aktuell bereits immatrikulierter Masterstudierender sind, schlage ich vor, Sie schreiben sich direkt für das Wintersemester 2022/23 als Promovierender ein. Den Semesterbeitrag müssen Sie selbstverständlich nicht doppelt zahlen.
Eine Immatrikultion zum jetzigen Zeitpunkt hat den Vorteil, dass Sie sich über die Formulierung aus Ihrem Schreiben keine Gedanken mehr machen müssen. Sie müssten nämlich beim Promotionsbüro nachfragen wie diese zu deuten ist, da eine Promotionseinschreibung jederzeit möglich ist.
Einschreibung Promotion: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561
Herzlichst
Sandra Hoffmann
wenn Sie aktuell bereits immatrikulierter Masterstudierender sind, schlage ich vor, Sie schreiben sich direkt für das Wintersemester 2022/23 als Promovierender ein. Den Semesterbeitrag müssen Sie selbstverständlich nicht doppelt zahlen.
Eine Immatrikultion zum jetzigen Zeitpunkt hat den Vorteil, dass Sie sich über die Formulierung aus Ihrem Schreiben keine Gedanken mehr machen müssen. Sie müssten nämlich beim Promotionsbüro nachfragen wie diese zu deuten ist, da eine Promotionseinschreibung jederzeit möglich ist.
Einschreibung Promotion: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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