Gibt es einen zwingend einzuhaltenden zeitlichen Rahmen an Semestern für die Absolvierung der Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen), wenn eine Zulassung zum Schwerpunkt bereits erfolgt ist und die Schwerpunktbereichshausarbeit bereits erfolgreich bestanden wurde (also die Schwerpunktbereichsklausur bspw. innerhalb von 2 Semestern nach bestehen der Schwerpunktbereichshausarbeit angetreten werden muss)?