Hallo!
Ich möchte diesen September für ein Jahr nach Taiwan an die NTU gehen und dort studieren. Ich wurde auch schon vom Zentralaustausch nominiert und von der Uni angenommen. Ich bin derzeit im 4.Semester meines Bachelors "Wirtschaft und Kultur Chinas" und würde gerne fragen, wie ich die Studienorganisation an der Uni HH regeln muss bzgl.Beurlaubung, Bafög, benötigte Dokumente, wie ist das mit der Anrechnung der Module aus dem Ausland etc. , damit ich nach dem Auslandsjahr mein letztes Studienjahr ohne Probleme hier wieder fortsetzen kann.
Vielen Dank für die Hilfe!
MfG Ly
Hallo Ly,
Für ein Auslandsjahr können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag stellen Sie online in Ihrem STiNE-Account unter "Studium" -> "Anträge" und reichen den Antrag anschließend postalisch mit den nötigen Nachweisen beim Team Studierendenangelgenheiten - Service für Studierende ein. Als Nachweis benötigen Sie bei einem Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung der Fakultät oder der ausländischen Hochschule über Ihren geplanten Studienaufenthalt dort. Detaillierte Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie hie: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Bezüglich des Verfahrens in Hinsicht auf BAföG im Fall eines Auslandsstudiums können sie sich beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks beraten lassen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... lle_infos/
Wie die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsjahr geregelt ist, hängt von dem Studiengang ab, in dem Sie studieren. Für diesbezügliche Information und Beratung wenden Sie sich daher an das/die für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro/Studienkoordination. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für ein Auslandsjahr können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag stellen Sie online in Ihrem STiNE-Account unter "Studium" -> "Anträge" und reichen den Antrag anschließend postalisch mit den nötigen Nachweisen beim Team Studierendenangelgenheiten - Service für Studierende ein. Als Nachweis benötigen Sie bei einem Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung der Fakultät oder der ausländischen Hochschule über Ihren geplanten Studienaufenthalt dort. Detaillierte Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie hie: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Bezüglich des Verfahrens in Hinsicht auf BAföG im Fall eines Auslandsstudiums können sie sich beim Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks beraten lassen. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... lle_infos/
Wie die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsjahr geregelt ist, hängt von dem Studiengang ab, in dem Sie studieren. Für diesbezügliche Information und Beratung wenden Sie sich daher an das/die für Ihren Studiengang zuständige Studienbüro/Studienkoordination. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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