Ich habe 3 Mal eine Prüfung im BWL Studium nicht bestanden. Wenn ich jetzt einen Exmatrikulationsantrag einreiche, kann ich beim Datum das Ende des Semesters angeben, ohne dass ich zwischendurch zwangsexmatrikuliert werde?
sollten Sie eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie von uns zum Ende des Semesters exmatrikuliert - nicht vorher. Sie haben die Möglichkeit sich zuvor jederzeit selbst zu exmatrikulieren, sei es zum Semesterende, tagesaktuell oder zu einem Wunschdatum in der Zukunft.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg