Hallo gato_stresso,
es gibt nur wenige Fälle, bei denen Sie nach Exmatrikulation Geld von uns zurück erhalten, z. B. wenn Sie noch über Guthaben verfügen, nachdem Sie erfolgreich Ihren Abschluss gemacht haben.
Für diese wenigen Fälle ist der Rückzahlungsantrag gedacht. Ein weiterer Fall wäre, wenn Sie den Semesterbeitrag versehentlich zwei Mal überwiesen haben.
Sind Sie für ein Semester endgültig immatrikuliert worden und haben Ihre Semesterunterlagen erhalten, ist es für Sie nicht möglich Geld zurück zu erhalten.
Mal angenommen Sie melden sich zum Sommersemester 2023 zurück und schließen Ihr Studium im Mai erfolgreich ab. Dann können Sie sich exmatrikulieren und haben zwei Optionen:
1) Sie nutzen das Semesterticket bis zum Semesterende - also bis zum 30. September 2023.
oder
2) Sie gehen mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung und Ihrem Semesterticket zur Fahrgeldstelle des HVV, geben Ihr Semesterticket ab und bekommen die Kosten für das Semesterticket anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstattet. (Siehe:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390)
Herzlichst
Sandra Hoffmann