Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

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gato_stresso
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Bearbeitet Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von gato_stresso »

Muss man die Rückzahlung bei der Exmatrikulation verpflichtend beantragen? Und wann weiß man, ob der Exmatrikulationsantrag wirklich akzeptiert wurde?
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo gato_stresso,

ich bin mir nicht sicher, worauf Sie mit Ihrer ersten Frage abzielen.
Können Sie Ihr Anliegen bitte ausführlicher schildern?

Wir bearbeiten alle Exmatrikulationsanträge innerhalb von etwa drei Tagen. Sobald diese von uns bearbeitet wurden, stellen wir Ihnen in STiNE unter „Dokumente“ eine Exmatrikulationsbescheinigung zur Verfügung. Finden Sie diese, wissen Sie das wir Ihren Antrag auf Exmatrikulation positiv beschieden haben.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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gato_stresso
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Re: Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von gato_stresso »

Mit diesem Link kann man nach Exmatrikulation den Semesterbeitrag zurückerhalten:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lt%20haben.

Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich diesen Antrag verpflichtend wahrnehmen und ausführen soll. Ich würde ungern meinen Semesterticket abgeben. Wenn
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo gato_stresso,

es gibt nur wenige Fälle, bei denen Sie nach Exmatrikulation Geld von uns zurück erhalten, z. B. wenn Sie noch über Guthaben verfügen, nachdem Sie erfolgreich Ihren Abschluss gemacht haben.
Für diese wenigen Fälle ist der Rückzahlungsantrag gedacht. Ein weiterer Fall wäre, wenn Sie den Semesterbeitrag versehentlich zwei Mal überwiesen haben.

Sind Sie für ein Semester endgültig immatrikuliert worden und haben Ihre Semesterunterlagen erhalten, ist es für Sie nicht möglich Geld zurück zu erhalten.

Mal angenommen Sie melden sich zum Sommersemester 2023 zurück und schließen Ihr Studium im Mai erfolgreich ab. Dann können Sie sich exmatrikulieren und haben zwei Optionen:

1) Sie nutzen das Semesterticket bis zum Semesterende - also bis zum 30. September 2023.

oder

2) Sie gehen mit Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung und Ihrem Semesterticket zur Fahrgeldstelle des HVV, geben Ihr Semesterticket ab und bekommen die Kosten für das Semesterticket anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstattet. (Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390)

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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gato_stresso
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Re: Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von gato_stresso »

Muss man sich noch aus den Prüfungen abmelden, auch wenn man sich selbst exmatrikuliert hat?
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Verpflichtender Rückzahlungsantrag bei Exmatrikulation?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo gato_stresso,

ich würde Ihnen dazu raten, ja. Wenden Sie sich bitte an Ihr Studienbüro. Nur um auf Nummer sicher zu gehen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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