Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

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marco.pcc
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Registriert: Mi 18. Jan 2023, 12:41

Bearbeitet Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von marco.pcc »

Guten Tag,
ich plane, mich für den WiSe 2023/2024 für ein Bachelor (LA Sek) in Englisch und Deutsch zu immatrikulieren.
Kurz vorab, ich habe einen Studiumabschluss (B.Ed. + M.Ed.) in den Fächer Anglistik und Germanistik in Italien schon erworben. (Ich habe 36 ECTS in beiden Sprachen)
Nachdem ich mich von mehreren Seiten erkundigt habe, verstehe ich, dass ich trotzdem ein Deutschsprachzertifikat (Niveau C1) vorliegen muss und die übersetzte Abiturbescheinigung.

Laut der Website erfolgt der Nachweis der englischen Sprachkompetenz durch:
Der Nachweis englischer Sprachkompetenz erfolgt durch:
Der Nachweis englischer Sprachkompetenz erfolgt durch:
eine Abiturnote von
11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw.
11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder
13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau
Hinweis:
Der Mindestnotenwert von 11, bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein.
Das Fach Englisch muss nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.

oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau:
CEFR B2+
TOEFL iBT 90 Punkte
IELTS 6.5 Academic Module
CAE grade A
CPE grade A, B oder C.
Ich finde immer noch verwunderlich, dass angeblich mein Masterabschluss nicht genügend sei. Aber da ich sowieso mein Abitur für die Bewerbung übersetzten lassen muss, kann meine Englischnote der letzten Klasse auch ein Nachweis dafür sein?

Danke für die Hilfe,
LG,
Marco
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
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Re: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Marco,

wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben. Dann reicht eine englische Übersetzung zur Bewerbung und Immatrikulation nicht aus.

Sie müssen diesen Abschluss vorab Ihrer Bewerbung von uns anerkennen lassen - dafür benötigen Sie ggf. eine deutsche oder englische Übersetzung. Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung

Wenn Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, haben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht das Abitur und für Sie gilt der gesamte erste Punkt nicht. Ausreichende Englischkenntnisse anhand eines Schulzeugnisses können nur diejenigen nachweisen, die das Abitur gemacht haben.

Sie müssen bitte ausreichende Englischkenntnisse durch einen der anderen aufgeführten Sprachnachweise erbringen.

CEFR B2+
TOEFL iBT 90 Punkte
IELTS 6.5 Academic Module
CAE grade A
CPE grade A, B oder C.
Haben Sie Ihren Schulabschluss in Italien gemacht - so wie auch Ihren Bachelor und Master - gilt für Sie auch nicht der Punkt: "Bildungsabschlüsse aus englischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse."

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
marco.pcc
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Registriert: Mi 18. Jan 2023, 12:41

Re: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von marco.pcc »

Hallo Sandra,
vielen Dank für die Antwort.
Bezüglich des Nachweises der Sprachkompetenzen ist mir jetzt klar, dass ich in meinem Fall ein Sprachzertifikat brauche. Was ist genau mit CEFR B2+ gemeint? CEFR Zertifikat ab B2 oder B2-Zertifikat mit einem bestimmten Ergebnis?

Zu der Anerkennung meines Abschlusses vor meiner Bewerbung habe ich noch eine Frage: verstehe ich richtig brauche ich trotzdem die Anerkennung meines Sekundarschulabschlusses auch wenn ich einen Masterabschluss habe? Ich werde mich für ein Bachelor bewerben müssen.
Falls ja, welche übersetzte Unterlagen von meinem Sekundarschulabschluss brauche ich genau?
Leider finde ich hier https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... weise.html nichts über Italien. Ich sehe aber auf daad.de, dass mein "Diploma di superamente dell'esame di stato... ":
Mit Ihrer Vorbildung haben Sie einen direkten allgemeinen Zugang für ein Studium in jeder beliebigen Fachrichtung.
Danke dafür,
schöne Grüße,
Marco Paciocco
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Marco,

wir akzeptieren alle CEFR-Zertifikate mit dem Niveau B2 und besser. Sollten Sie weitere Informationen diesbezüglich wünschen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Erziehungswissenschaft http://www.ew.uni-hamburg.de/de/studium ... buero.html.

Da Sie alle Ihre Bildungsabschlüsse im Ausland erworben haben und sich für einen Bachelorstudiengang bewerben wollen, müssen Sie diese von uns anerkennen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie bereits einen Masterabschluss haben.

Stellen Sie bitte einen Antrag via STiNE. Schicken Sie gerne alle Dokumente mit - sowohl Ihr Schul-, als auch Ihr Bachelor- und Masterzeugnis. Die Dokumente müssen vollständig eingereicht werden. Heißt, Sie sollten keine Seite weglassen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
marco.pcc
Beiträge: 4
Registriert: Mi 18. Jan 2023, 12:41

Re: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von marco.pcc »

Hallo Sandra,
zum Verständnis habe ich noch eine zusätzliche Frage zum Thema Sprachzertifikat.

Für meine Bewerbung zum WiSe2023/2023 (BA LASek) brauche ich als ausländischer Student ein Sprachzertifikat Deutsch C1 (und Englisch B2 - da ich Englisch auch als Fach haben werde).

Wann brauche ich diese Zertifikate?
Deutsch: Muss ich das Deutschzertifikat schon vor dem Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben haben?

Englisch: Brauche ich das Zertifikat schon für die Bewerbungsfrists (Frist 15.7.) oder brauche ich an einem späteren Zeitpunkt zur Immatrikulation? Wenn ja, in welchen Zeitraum soll die Immatrikulation erfolgen?

Vielen Dank für eine Rückmeldung,
Marco Paciocco
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nachweis der englischen Sprachkenntnisse / LASek

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Marco Paciocco,

bitte entschuldigen Sie meine sehr späte Rückmeldung - ich habe Ihre Nachfrage erst heute gesehen. Beide Sprachnachweise müssen Sie zur Immatrikulation erbringen, noch nicht zur Bewerbung. Siehe Checkliste zur Einschreibung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-eu.pdf

D.h. in der Theorie müssen Sie die Nachweise noch nicht zur Bewerbung haben, sondern erst zu Immatrikulation Anfang/Mitte August. Davon rate ich Ihnen allerdings ab und empfehle Ihnen sich bereits im Bewerbungszeitraum, um die Nachweise zu kümmern. Es ist nämlich so, dass wenn Sie einen Zulassungsbescheid haben, nur 7 Tage Zeit haben sich einzuschreiben und die zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen einzureichen. Darunter fallen auch Sprachnachweise. Können Sie das nicht, wird die Zulassung zurück genommen und Sie verlieren den Studienplatz wieder. Gehen Sie das Risiko nicht ein, sondern kümmern Sie sich rechtzeitig um die entsprechenden Sprachnachweise.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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