Zulassung zu Medienwissenschaften

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VaRe
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Registriert: Mi 25. Jan 2023, 09:03

Bearbeitet Zulassung zu Medienwissenschaften

Beitrag von VaRe »

Ich interessiere mich für den Studiengang Medienwissenschaft mit BWL als Nebenfach. Aktuell studiere ich BWL an der Leuphana Universität in Lüneburg und ziehe in Betracht zum nächsten Wintersemester an die Universität Hamburg in den Studiengang Medienwissenschaft mit dem Nebenfach BWL zu wechseln. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung, vier zusätzliche Jahre Berufserfahrung und eine Fachhochschulreife (1,3). Können Sie mir eine Auskunft darüber geben, ob es damit die Möglichkeit gibt zu dem Studiengang zugelassen zu werden?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1863
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Zulassung zu Medienwissenschaften

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo VaRe,

mit der Fachhochschulreife können Sie an der Universität Hamburg die beiden Studiengänge B. A. Sozialökonomie und B. Sc. Wirtschaftsingenieurwesen studieren; nicht jedoch B. A. Medienwissenschaft.

Würden Sie in den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung wechseln wollen und mindestens ein Jahr lang erfolgreich an einer deutschen Hochschule studiert haben, könnten Sie das mit Ihrer dadurch erworbenen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung tun. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317163 - Medienwissenschaft gilt nicht als verwandter Studiengang, ich bedaure.

Lassen Sie uns auf Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung schauen.

Haben Sie eine abgeschlossene Fortbildungsprüfung nach §37 HmbHG, verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können sich für Medienwissenschaft bewerben. Informationen diesbezüglich finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html Lesen Sie sich die Webseite aufmerksam durch und beachten insbesondere unsere Hinweise zum „Nachweis und Note bzw. Bewerbung ohne Note“ sowie der „Studienfachberatung“.

Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind, eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang.
Lesen Sie gerne hier unsere Informationen zum Hochschulzugang nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz nach: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Morgen (26.1.23) findet durch unsere Zentrale Studienberatung ein Beratungstermin statt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931844 Vielleicht haben Sie zwischen 16 und 18 Uhr Zeit.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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