Hallo Celina,
den Nachweis über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung müssen Sie zur Immatrikulation nachweisen. D.h. es ist nicht wichtig, ob Sie diese bereits innerhalb der Bewerbungsphase abgeschlossen haben.
Bitte beachten Sie auch noch folgenden Hinweis:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html - ist Ihre Berufsausbildung einschlägig, müssen Sie sich wegen der auf den Seiten genannten Frist keine Sorgen machen. Ihnen bleibt bei einem Abschluss im Juli sowieso nur die Möglichkeit es mit einer Bewerbung zu versuchen bzw. können Sie beim ZPLA nachfragen, ob Ihre Berufsausbildung auch kurzfristig geprüft werden kann.
Ich wollte Ihnen diese Informationen nicht vorenthalten.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann