Hallo,
ich schreibe gerade meine Masterarbeit (Lehramt) und meine Frist ist der 29.3. Ich habe gehört, ich muss mich nicht neu als Student einschreiben, wenn ich weiß, dass die Masterarbeit als bestanden gilt, auch wenn noch keine Note da ist. Das ist so oder?
Nun stand auch die Frage im Raum, wann die mündliche Prüfung stattfinden soll, kann man diese auch erst hinterher machen, also im April oder muss ich dafür immatrikuliert sein? Ist es dann auch eine ordentliche Exmatrikulation wenn ich es auslaufen lasse oder sollte ich eine Exmatrikulation beantragen?
Ich möchte mich nicht neu immatrikulieren wenn es nicht sein muss. Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber ich werde mich auch bis Frist 1.4 für das Referendariat bewerben.
Ich hätte auch noch eine andere Frage die für das Referendariat entscheidend ist. Es geht dabei um die Krankenversicherung im Ref. Ich würde mich da gerne einmal persönlich beraten lassen, da es nicht klar ist, ob ich auch verbeamtet werde. Wo kann ich das machen, an wen muss ich mich da wenden?
Vielen Dank schon mal,
Antonia Karsten