Schönen guten Morgen,
ich möchte mich für den Studiengang B.A. Sozialökonomie immatrikulieren.
Momentan bin ich im Studiengang B.Sc. Wirtschaftsinformatik an der Uni Lüneburg immatrikuliert. Ich werde mich dort zum 31.03.2023 exmatrikulieren.
Im Immatrikulationsformular soll ich angeben, ob eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge vorliegt:
- Soll ich "ja" oder "nein" angeben?
- Soll ich Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung der Uni Lüneburg nachreichen? Oder reicht es, wenn ich mich an der Uni Lüneburg zum 31.03.2023 exmatrikuliere?
eine kurzfristige Überschneidung würde nur vorliegen, wenn Sie im Sommersemester 2023 weiter in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben bleiben würden. Bei einer Exmatrikulation zum 31. März ist das nicht der Fall. Das bedeutet, Sie müssen keine Überschneidung angeben und "Nein" wählen.
Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nicht einreichen. Es genügt, wenn Sie sich bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 bei der Uni Lüneburg exmatrikulieren.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Heute Morgen war eine Immatrikulation kurzzeitig möglich. Nun erhalte ich jedoch wieder folgende Meldung:
Derzeit kann kein Online-Immatrikulationsantrag von Ihnen abgegeben werden.
Dies kann einen der folgenden Gründe haben:
1.) Sie haben bereits einen Online-Immatrikulationsantrag in STiNE abgegeben. Sie finden Sie den dazugehörigen Nachweis unter „Dokumente“ im Bereich „Bewerbung“.
2.) Sie haben eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, für den die Immatrikulation auf einem anderen Weg erfolgt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
3.) Sie versuchen, den Online-Immatrikulationsantrag außerhalb der vorgesehen Immatrikulationsfrist zu starten. Die Frist zur Online-Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.