Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge: Ja oder Nein?

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leo123
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Bearbeitet Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge: Ja oder Nein?

Beitrag von leo123 »

Schönen guten Morgen,
ich möchte mich für den Studiengang B.A. Sozialökonomie immatrikulieren.

Momentan bin ich im Studiengang B.Sc. Wirtschaftsinformatik an der Uni Lüneburg immatrikuliert. Ich werde mich dort zum 31.03.2023 exmatrikulieren.

Im Immatrikulationsformular soll ich angeben, ob eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge vorliegt:
- Soll ich "ja" oder "nein" angeben?
- Soll ich Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung der Uni Lüneburg nachreichen? Oder reicht es, wenn ich mich an der Uni Lüneburg zum 31.03.2023 exmatrikuliere?

Mit freundlichen Grüßen
Leonard Tiemeyer
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1865
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge: Ja oder Nein?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Leonard,

eine kurzfristige Überschneidung würde nur vorliegen, wenn Sie im Sommersemester 2023 weiter in Ihrem bisherigen Studiengang eingeschrieben bleiben würden. Bei einer Exmatrikulation zum 31. März ist das nicht der Fall. Das bedeutet, Sie müssen keine Überschneidung angeben und "Nein" wählen.

Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nicht einreichen. Es genügt, wenn Sie sich bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 bei der Uni Lüneburg exmatrikulieren.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
leo123
Beiträge: 3
Registriert: Mi 15. Jun 2022, 07:36

Re: Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge: Ja oder Nein?

Beitrag von leo123 »

Sehr geehrte Frau Hoffmann,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Heute Morgen war eine Immatrikulation kurzzeitig möglich. Nun erhalte ich jedoch wieder folgende Meldung:

Derzeit kann kein Online-Immatrikulationsantrag von Ihnen abgegeben werden.
Dies kann einen der folgenden Gründe haben:
1.) Sie haben bereits einen Online-Immatrikulationsantrag in STiNE abgegeben. Sie finden Sie den dazugehörigen Nachweis unter „Dokumente“ im Bereich „Bewerbung“.
2.) Sie haben eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, für den die Immatrikulation auf einem anderen Weg erfolgt. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
3.) Sie versuchen, den Online-Immatrikulationsantrag außerhalb der vorgesehen Immatrikulationsfrist zu starten. Die Frist zur Online-Immatrikulation entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.


Mit freundlichen Grüßen
Leonard Tiemeyer
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1865
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge: Ja oder Nein?

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Leonard,

leider verschluckt sich unser System von Zeit zu Zeit. Ich hatte Sie ja bereits auf die richtige Vorgehensweise in dem Fall hingewiesen.

Meine Antwort auf Ihren Foren-Beitrag von gestern: viewtopic.php?t=20507

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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