Liebe*r J.Ritter,
alle Personen, die sich nicht mit einem deutschen Bildungsabschluss als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bewerben, müssen an der Universität Hamburg zur Immatrikulation eine offizielle Anerkennungsbescheinigung einreichen.
Eine solche Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses können Sie im Anerkennungsverfahren der Universität Hamburg beantragen:
www.uni-hamburg.de/vpd.
Bitte reichen Sie nur denjenigen Bildungsabschluss in unserem digitalen Anerkennungsantrag ein, den Sie sich tatsächlich als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen wollen.
Wenn Sie also Ihren Bachelorabschluss (und nicht Ihren Sekundarschulabschluss bzw. eine Kombination von Sekundarschul- und Studienabschluss) als HZB anerkennen lassen wollen, dann reichen Sie auch nur den Studienabschluss ein und nicht Ihren Sekundarschulabschluss.
Ob der Sekundarschulabschluss, der Sekundarschulabschluss in Kombination mit Studienzeiten bzw. einem Studienabschluss oder der Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, ist also eine Frage, für deren Klärung Sie die Anerkennung des jeweiligen Bildungsabschlusses beantragen müssen.
Liebe Grüße
Thomas Walter