Promotion (Medizin) mündliche Prüfung erfolgreich, weiterhin immatrikulieren bis zur Urkunden-Überreichung?

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Neele Stuhr-Wulff
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Bearbeitet Promotion (Medizin) mündliche Prüfung erfolgreich, weiterhin immatrikulieren bis zur Urkunden-Überreichung?

Beitrag von Neele Stuhr-Wulff »

Guten Tag,
ich bin seit mehreren Semestern als Promotionsstudentin in der Medizin nach meiner Approbation 2017 weiterhin eingeschrieben gewesen.
Am 17.01.2023 habe ich die mündliche Prüfung/ Verteidigung meiner Doktorarbeit erfolgreich bestanden.
Ich habe im Dekanat des UKE erfragt, wie es nun weitergeht. Die Damen im Dekanat schrieben mir, dass ich im Verlauf Post erhalten würde mit allen Informationen. Und dass meine Pflicht zur Immatrikulation mit der mündlichen Prüfung beendet sei. Die Veröffentlichung der Dissertation sowie Urkundenübergabe stehen noch aus.
Sicherheitshalber frage ich bei Ihnen auch noch einmal nach: Brauche ich mich weiterhin zu immatrikulieren, bis das Promotionsverfahren komplett abgeschlossen ist (bis zur Urkundenübergabe)?
Wenn nein - brauche ich mich zu exmatrikulieren? Oder tue ich einfach nichts und immatrikuliere mich nur nicht neu für das kommende Sommersemester?
Wenn ich die Services, z.B. UHH Join, weiterhin nutzen möchte - und das würde ich gerne - bräuchte ich mich dafür weiter zu immatrikulieren?

Ich bedanke mich bei Ihnen für das geduldige Lesen meiner vielen Fragen,
mit freundlichen Grüßen,
Neele Stuhr-Wulff
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Promotion (Medizin) mündliche Prüfung erfolgreich, weiterhin immatrikulieren bis zur Urkunden-Überreichung?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Neele Stuhr-Wulff,

1) "Brauche ich mich weiterhin zu immatrikulieren, bis das Promotionsverfahren komplett abgeschlossen ist (bis zur Urkundenübergabe)?"

Es gibt diesbezüglich keine allgemeinen Regeln an der Universität Hamburg, da das Promotionsstudium durch die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät geregelt wird. Sollten Sie Fragen zu den für Ihre Promotion geltenden Regelungen haben bzw. Ihnen Vorgaben Ihrer Promotionsordnung unklar sein, wäre die für das Promotionsstudium zuständige Stelle Ihrer Fakultät also der korrekte Ansprechpartner.

Nach Ihren Angaben haben Sie bereits eine entsprechende Auskunft der für Ihr Promotionsstudium zuständigen Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg erhalten.

2) "... brauche ich mich zu exmatrikulieren? Oder tue ich einfach nichts und immatrikuliere mich nur nicht neu für das kommende Sommersemester?"§

Grundsätzlich führen beide Wege zur Exmatrikulation. Sie können sich also einfach nicht für das Folgesemester zurückmelden oder selbstständige die Exmatrikulation beantragen.

3) "Wenn ich die Services, z.B. UHH Join, weiterhin nutzen möchte - und das würde ich gerne - bräuchte ich mich dafür weiter zu immatrikulieren?"

Die Immatrikulation an der Universität Hamburg ist die Voraussetzung für die Nutzung der IT-Systeme der Universität Hamburg. Einige Wochen nach Ihrer Exmatrikulation wird Ihre B-Kennung gesperrt werden, sodass die Nutzung dann nicht mehr möglich ist.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Neele Stuhr-Wulff
Beiträge: 2
Registriert: Do 16. Feb 2023, 09:22

Re: Promotion (Medizin) mündliche Prüfung erfolgreich, weiterhin immatrikulieren bis zur Urkunden-Überreichung?

Beitrag von Neele Stuhr-Wulff »

Sehr geehrter Herr Walter,
ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für Ihre prompte und ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Neele Stuhr-Wulff
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