Sehr geehrtes Campus Center Team,
da ich noch nicht genau weiß, ob mir Module aus dem Ausland angerechnet werden können, kann ich noch nicht genau sagen, ob ich für das SoSe23 ein Teilzeitstudium beantragen möchte oder nicht.
Aus diesem Grund, stelle ich mir folgende Fragen:
1. Wenn ich also während des Semesters feststelle, dass ein Teilzeitstudium sinnvoll wäre, bis wann muss ich dann spätestens (rückwirkend zum 01.04.23) einen Antrag stellen?
2. Angenommen ich merke bereits nach einem Hochschulsemester (6 Monate) in Teilzeit, dass ich von dem Zeitpunkt an wieder in Vollzeit gehen kann. Wäre es dann theoretisch möglich ein Hochschulsemester in Teilzeit zu studieren und dann wieder auf Vollzeit zu springen, auch wenn ein Teilzeitstudium für 2 Hochschulsemester angedacht ist?
Über eine Rückmeldung freue ich mich.
Mit herzlichen Grüßen,
Dilan Dogan